Neben Mitarbeiter werden auch Unternehmen strafrechtlich belangt werden - jedes zweite Unternehmen in Österreich betroffen
Das Bundesgesetz über die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Verbänden tritt ab 1. Jänner 2006 in Kraft. Während nach bisheriger Rechtslage nur gegen natürliche Personen ein Strafverfahren geführt werden kann, wird das ab 1. Jänner auch gegen juristische Personen möglich sein.
Das neue Unternehmensstrafrecht (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz) wird für Unternehmen weitreichende Folgen haben, da ab Jänner 2006 auch diese selbst für Straftaten von Mitarbeitern und Entscheidungsträgern strafrechtlich verantwortlich sein werden. Daher wird es ab Jänner 2006 hohe Geldstrafen geben, wenn die gebotenen Vorkehrungen zur Verhinderung derartiger Straftaten nicht nachgewiesen werden können. Neben rund 1.800 Aktiengesellschaften fallen rund 90.000 GmbHs, circa 15.000 OHGs und KGs sowie die ständig steigende Anzahl an Erwerbsgesellschaften in den Anwendungsbereich der neuen Vorschriften. Mehr als jedes zweite Unternehmen in Österreich wird also betroffen sein.
Die betroffenen Unternehmen werden verpflichtet sein, planmäßig und systematisch Fehlerquellen und Schwachstellen zu ermitteln und den so erkannten Gefahrenpotentialen durch Maßnahmenpläne, Handlungsanweisungen und interne Kontrollsysteme entgegenzuwirken. Werden zumutbare technische, organisatorische oder personelle Vorkehrungen unterlassen und kommt es zur Begehung strafbarer Tatbestände durch Mitarbeiter, führt das zur Strafbarkeit des Unternehmens selbst.
Verbrauchern ist es damit erstmals möglich, rechtlich gegen Unternehmen vorzugehen, ohne dass zuvor der persönlich Schuldige ermittelt wurde. Das ist insbesondere für künftige Schadenersatzforderungen gegen Unternehmen bedeutsam.
Professioneller Rechtsschutz gewinnt an Bedeutung
Der führende Rechtsschutz-Spezialist D.A.S. Österreich hat zusammen mit Experten aus der Anwaltschaft Deckungskonzepte entwickelt, die sicherstellen, dass erfahrende Strafverteidiger rechtzeitig alle geeigneten Maßnahmen ergreifen können. "Dem Kunden wird für sein strafrechtliches Risiko ein umfassendes Deckungs- und Servicekonzept geboten werden: Von Vorkehrungsempfehlungen über die Beratung und Abstimmung der Verteidigungsstrategie bei der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen, bis hin zur Verteidigung in der Hauptverhandlung und durch alle Instanzen, wird der Versicherungsschutz alles umfassen, was für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des betroffenen Unternehmens und seiner Entscheidungsträger bzw. Mitarbeiter notwendig und zielführend sein wird", informiert Franz Kronsteiner, Vorstandsvorsitzender D.A.S. Österreichische Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG.
Risikobegrenzung ist notwendig
"Maßnahmen zur Prävention, die regelmäßig Durchführung von Kontrollen und das Dokumentieren von Ergebnissen sind für Unternehmen ab sofort unumgänglich. Im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung bzw. bei der Einleitung eines gerichtlichen Strafverfahrens erfordert die gleichzeitige Involvierung von beschuldigten Mitarbeitern und Unternehmen eine umfassende und sorgfältige Beratung und Abstimmung der Verteidigungsstrategie", erklärt Kronsteiner. "Im Verfahren selbst muss nach dem strafrechtlichen Verschulden der beschuldigten Mitarbeiter auch die Verantwortlichkeit des Unternehmens geprüft werden. Bei gegensätzlichen Interessen von Mitarbeiter und Unternehmen werden verschiedene Strafverteidiger im Prozess herangezogen. Wenn den gesetzlichen Vertretern selbst eine Straftat vorgeworfen wird, muss vom Gericht ein Kollisionskurator bestellt werden, bis die Vertretung des Unternehmens im Verfahren geregelt ist", so der D.A.S. Rechtsschutz-Spezialist.