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Alles Auto hilft! 19.12.2005 | Alles Auto, Dezember 2005Unfall abgestritten Boris Ruzicka, E-Mail Kürzlich passierte mir folgendes: Ich fuhr auf eine ampelgeregelte Kreuzung zu, wollte abbiegen, musste aber aufgrund der roten Ampel - als erstes Fahrzeug - anhalten. Aufgrund des starken Verkehrs hatte sich hinter mir bereits eine längere Fahrzeug-Schlange gebildet, als plötzlich ein Autofahrer alle (zirka zehn) Autos überholte und sich unerlaubterweise in die Gegenverkehrsspur neben mich stellte. Als es grün wurde, führ ich los - und der Fahrer neben mir ebenso. Im Zuge dessen drückte er mir mit seinem rechten Vorderrad die Tür komplett ein und beging anschließend Fahrerflucht. Ich fuhr ihm nach, notierte sein Kennzeichen, und es gelang mir sogar, den Schaden an seinem Auto zu fotografieren. Unmittelbar darauf erstattete ich Anzeige wegen Fahrerflucht. Der Schaden an meinem Auto betrug immerhin 1500 Euro. Allerdings: Der Unfallgegner sagte bei der Polizei aus, dass er den Unfall nicht bemerkt habe und unmittelbar danach teilte mir die gegnerische Versicherung mit, dass sie den Schaden nicht decken würde. Schließlich sei nicht beweisbar, dass ihr Kunde Schuld an diesem Unfall habe. Ich bin verzweifelt, denn ich habe mich absolut korrekt verhalten, und trotzdem sieht es im Augenblick so aus, dass ich auf diesem Schaden sitzen bleiben müsste. Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Susanne Millwisch: Da die Intervention bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu keinem Ergebnis geführt hat, bleibt als letzte Konsequenz nur mehr, vor Gericht zu ziehen und eine Klage gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung wegen des Sachschadens einzubringen. Ohne Rechtsschutzversicherung trägt man allerdings das gesamte Kostenrisiko eines Prozesses. Als Beweis könnten die Fotos vom gegnerischen und vom eigenen Auto dienen. Vorteilhaft wären aber jedenfalls Zeugen, die den Unfall beobachtet haben.
Hörer auflegen Thomas Wasinger, 1020 Wien Es gibt Autohersteller wie zum Beispiel BMW, Mercedes oder Volvo, die Telefonhörer zusätzlich zur Freisprecheinrichtung im Cockpit montieren. Meine Frage: Ist es dem Fahrer erlaubt, damit während der Fahrt zu telefonieren - weil es sich dabei ja nicht um Mobiltelefone im eigentlichen Sinn handelt. Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Susanne Millwisch: Der Gesetzgeber hat klar festgestellt, dass während des Fahrens das Telefonieren ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung verboten ist. Das heißt: Ferngespräche ohne Freisprecheinrichtung sind in jedem Fall untersagt, egal ob mit Handy oder irgend einem anderen Telefon.
Quelle: Alles Auto, Dezember 2005
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Werbung und Kommunikation Frau Mag. Elisabeth Zihlarz Tel. 01/404 64-0
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