Unternehmensstrafrecht - massive Folgen für Betriebe und Versicherer
24.11.2005 | AssCompact 11/2005

Das neue Unternehmensstrafrecht wird "gravierende Auswirkungen" auf die heimische Wirtschaft haben, erwartet D.A.S. Vorstandsdirektor Dr. Franz Kronsteiner. "110.000 bis 120.000 Betriebe werden davon betroffen sein, das ist fast jedes zweite Unternehmen in Österreich", so Dr. Franz Kronsteiner.

Unterm Strich sieht der Experte die Auswirkungen des neuen Gesetzes positiv: Verbrauchern sei es damit erstmals möglich, rechtlich gegen Unternehmen vorzugehen, ohne dass zuvor der persönlich Schuldige ermittelt wurde. Das ist insbesondere für künftige Schadensersatzforderungen gegen Unternehmen bedeutsam. Zu den weiteren Anwendungsgebieten des neuen Gesetzes zählen medizinische Kunstfehler, bei denen künftig nicht nur der behandelnde Arzt, sondern auch das jeweilige Spital zur Verantwortung gezogen werden kann, sowie die Baubranche. Damit könnte auch dem gerade in dieser Branche grassierenden "Sozialbetrug" ein Riegel vorgeschoben werden, weil sich künftig ein Betrugsvorwurf nicht mehr gegen eine bestimmte Person richten muss, die oftmals schwer zu fassen ist. Auch auf die Lebensmittelbranche oder die Chemikalien- und Farbstoffindustrie werde es erhebliche Auswirkungen geben, ist Kronsteiner überzeugt. Bessere Handhabe gebe es damit künftig auch gegen Graubereiche wie etwa Industriespionage. Im Interesse von Kunden wie von Versicherern wird daher der Risikovermeidung - in Form von Beratung, Prävention und Kontrolle - erhöhte Bedeutung zukommen, meint Kronsteiner. Das neue Gesetz soll wie berichtet mit Anfang 2006 in Kraft treten und sieht Höchststrafen von bis zu 1,8 Mio. Euro vor, konkret 180 Tagsätze zu maximal 10.000 Euro. "Österreich liegt damit im guten Mittelfeld", meint Dr. Kronsteiner. Schweden und Finnland liegen mit Höchststrafen von EUR 330.000,- bzw. EUR 840.000,- darunter, Portugal mit einer Höchststrafe von EUR 13 Mio. und Frankreich mit einem Spitzenwert von EUR 38 Mio. im Fall von Drogenhandel sogar deutlich darüber. Mittelfristig sollten sich die Strafen EU-weit aneinander angleichen, damit es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt.

Konkret können Unternehmen belangt werden, wenn entweder Geschäftsführer oder Prokuristen schuldhaften Verhaltens überführt werden oder wenn nicht genug Vorsorge getroffen wurde, um "einfache" Mitarbeiter an strafbaren Handlungen zu hindern. Sofort nach Gesetzesbeschluss wird die D.A.S. in einer Arbeitsgruppe Antworten auf die neue rechtliche Lage erarbeiten. Vorgesehen sind Ergänzungen bestehender Verträge. "Zudem empfehlen wir die Abdeckung auch der Vorverhandlungen, weil in dieser frühen Phase schon wichtige Weichenstellungen für die künftige Verteidigung fallen", so Kronsteiner. Eine wesentliche Rolle werde künftig auch der Beratung zukommen. Geprüft werde auch, "ob wir Kunden zur Prävention verpflichten können".


Quelle: AssCompact, 11/2005

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