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Alles Auto hilft! 10.11.2005 | Alles Auto, November 2005Verjährung? Philipp Gruber, 2522 Oberwaltersdorf Wie sehen eigentlich die Fristen nach einem Verkehrsdelikt im Detail aus? Ich habe gehört, dass die Behörde nach einem halben Jahr kein Recht mehr hat, ein Vergehen weiterzuverfolgen. Was aber heißt nun konkret ein halbes Jahr? Nur ab Begehen der Tat? Oder nach jedem Schriftverkehr (Einspruch etc.)?
Ersatzteil endlich! Reinhard Baumgartner, 5152 Michaelbeuern Ich besitze einen Citroen Jumper, der von einem Profi zu einem Campingbus umgebaut wurde. Im Rahmen einer "Pickerl-Überprüfung" stellte die Werkstatt Risse am Einlasskrümmer fest. Also gab ich Auftrag, den Schaden zu beheben. Bald bekam ich den Anruf, dass das Ersatzteil nur schwer lieferbar sei, der Liefertermin verschob sich ständig nach hinten. Da meine Freundin und ich den Campingbus für unser Hobby (Turnierreiten) verwenden, mussten wir mehrmals ein Zimmer in einer Pension bezahlen und sogar ein neues Zugfahrzeug für den Pferdeanhänger kaufen. Den Urlaub haben wir ebenfalls umgeplant. Meine Frage: Besteht in diesem Fall Aussicht auf Schadenersatz! Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Susanne Millwisch: Bei Lieferverzug kann man nicht sofort aus dem Vertrag aussteigen, sondern muß dem Vertragspartner eine angemessene Nachfrist zur Erbringung seiner Leistung setzen. Mit der Setzung der Nachfrist ist gleichzeitig der Rücktritt vom Vertrag zu erklären, falls sich die Lieferung neuerlich verspäten sollte. ob ein Rücktritt sinnvoll ist, hängt davon ab, ob man die Leistung anderswo schneller bekommt. Schadenersatzansprüche kann man aber nur dann durchsetzen, wenn den Unternehmer ein Verschulden an der Verspätung trifft, weil er beispielsweise die Bestellung des Ersatzteiles zu spät abgeschickt hat. Stellungnahme von Citroen Österreich: Leider war besagter Teil lange Zeit nicht verfügbar. Citroen Österreich wird aber in jedem Fall ein Drittel der anfallenden Werkstatt-Kosten (Material plus Arbeitszeit) übernehmen.
Quelle: Alles Auto, November 2005
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Werbung und Kommunikation Frau Mag. Elisabeth Zihlarz Tel. 01/404 64-0
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