Was unsere Kunden von der Telefonischen RechtsAuskunft alles wissen wollen
Mag. Ingo Kaufmann
Leiter Telefonische RechtsAuskunft
Guter Rat ist manchmal teuer. Schlechter Rat kann aber teuer zu stehen kommen. Deshalb haben wir 2002 die Telefonische RechtsAuskunft gegründet. Seither glühen die Drähte, wenn unsere Kunden Rat suchen. Immer wieder drehen sich die Fragen um das Auto. Es ist des Österreichers liebstes Kind.
Ein kleiner Auszug gefällig?:
Ich hatte mein Auto mehrere Tage in der Kurzparkzone ohne Parkschein geparkt. Ich erhielt für jeden dieser Tage eine extra Strafe. Ist dies korrekt?
Dauerparken in der Kurzparkzone ist ein Wiederholungsdelikt: Der Fahrzeughalter begeht mit jedem neuen Geltungsbeginn eine neue Übertretung, auch wenn das Fahrzeug im Zeitraum der Übertretung nicht wegbewegt wurde. Neben den einzelnen Strafen kann die Gemeinde noch die Parkgebühr für sämtliche gebührenpflichtige Abstellstunden einfordern.
Ich hatte einen Verkehrsunfall und beschädigte dabei ein Verkehrszeichen. Leider vergaß ich in der Aufregung diesen Schaden bei der nächsten Polizeistelle zu melden und erhielt eine Anzeige wegen Fahrerflucht. Meine KFZ-Versicherung weigert sich nun den verursachten Schaden zu bezahlen. Zu recht?
Die Versicherungen berufen sich in solchen Fällen auf die Verletzung der Aufklärungspflicht ihres Versicherungsnehmers. Der Oberste Gerichtshof hat dazu folgendes festgestellt: wer die Meldung unterlässt, verletzt noch nicht seine Aufklärungspflicht. Können aber dadurch Beweismittel nicht mehr aufgenommen werden (zB eine Alkoholisierung des Lenkers nicht mehr festgestellt werden), die zur Aufklärung des Sachverhaltes notwendig sind, kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Kürzlich wurde ich von der Polizei aufgehalten, da mein Hund nicht angeschnallt war. Sind Gurte für Hunde gesetzlich vorgeschrieben?
Eine ausdrückliche Gurtenpflicht für Vierbeiner gibt es nicht. Allerdings kann ein nicht angeschnalltes Tier bei unvermittelten Fahrmanövern (Unfall, Aufprall) zu einem Geschoß werden. Das Gesetz fordert daher: das mitgeführte Tier darf den sicheren Betrieb des Fahrzeuges, die Aufmerksamkeit und Bewegungsfreiheit des Lenkers nicht beeinträchtigen und die beförderten Personen nicht gefährden. Daraus ergibt sich eine Pflicht zur Sicherung von Tieren (zB durch Transportboxen, Trennnetze etc.).
Funkstille im Handy und Ärger beim Internetshopping. Was tun?
Auch andere Themen brennen den Anrufern manchmal unter den Nägeln. Besonders der Bereich Telekommunikation wirft viele Fragen auf:
Ich habe bei einer Internetauktion eine Digitalkamera ersteigert. Den Kaufpreis habe ich umgehend an den Käufer überwiesen, die ersteigerte Kamera jedoch nicht erhalten. Was kann ich tun?
Liefert der Verkäufer nicht zur vereinbarten Zeit, so gerät er in Lieferverzug. Der Käufer hat zwei Möglichkeiten: Er kann weiterhin auf Erfüllung des Vertrages bestehen oder aber unter Setzung einer angemessenen Nachfrist (am besten mittels eingeschriebenen Briefes) vom Vertrag zurücktreten. Kommt der Verkäufer auch innerhalb der Nachfrist seiner Verpflichtung nicht nach, wird der Vertrag automatisch aufgelöst, der Verkäufer muss den bereits bezahlten Kaufpreis (samt Verzugszinsen) zurückzahlen. Trifft den Verkäufer am Verzug zusätzlich ein Verschulden, so können Schadenersatzansprüche die Folge sein.
Der Netzbetreiber hat mir ohne Vorwarnung mein Mobiltelefon gesperrt, da ich mit einer Rechnung im Rückstand war. Darf er das?
Der Betreiber darf im Falle des Zahlungsverzuges eines Teilnehmers eine Diensteunterbrechung oder -abschaltung nur dann vornehmen, wenn er den Teilnehmer zuvor unter Androhung der Diensteunterbrechung oder -abschaltung und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt hat.
D.A.S.-Kunden können - aus ganz Österreich zum Ortstarif - rasch und unbürokratisch telefonisch Auskunft einholen und praktische Hilfestellung in Anspruch nehmen. Wird ein persönliches Gespräch bevorzugt, stehen D.A.S.-JuristInnen in den örtlichen RechtsService-Büros oder von D.A.S. empfohlene, spezialisierte Rechtsanwälte zur Verfügung. Adressen und Telefonnummern der D.A.S.-RechtsService-Büros finden Sie unter www.das.at.