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Alles Auto hilft! 24.10.2005 | Alles Auto, Oktober 2005Rückspiegel gestreift Herbert Pichler, 6010 Innsbruck Kürzlich streifte ich den Rückspiegel eines geparkten Fahrzeuges. Als ich selbiges näher betrachtete, merkte ich, dass es viel zu weit vom Randstein entfernt geparkt war. Trifft den schlampigen Parker eine Teilschuld? Und: Wie weit darf man überhaupt vom Randsteint entfernt parken?
Lenker berechtigt? Alexandra Swoboda, 1230 Wien Nachdem mir meine Geldtasche gestohlen wurde, suchte ich zwecks Verlustbestätigung eine Polizei-Wachstube auf. Der Beamte stellte selbige aus und meinte nebenbei, dass ich durchaus zwei Wochen mit der Ausstellung eines neuen Führerscheins warten könne, da die Geldtasche vielleicht noch auftauchen würde. Der Beamte meinte noch: "Haben sie 13 Euro dabei?" Ich antwortete: "Nein, mir wurde ja meine Geldtasche gestohlen. Deswegen bin ich schließlich hier." Worauf er die Verlustbestätigung ohne Gebühr aushändigte. Wenige Tage später wurde ich im Rahmen einer routinemäßigen Polizeikontrolle aufgehalten und sogleich angezeigt, da ich meine Verlustbestätigung nicht mit 13 Euro vergebührt hatte und somit laut Meinung jener Beamten ohne Führerschein unterwegs war. Was soll ich nun tun?
Quelle: Alles Auto, Oktober 2005
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Werbung und Kommunikation Frau Mag. Elisabeth Zihlarz Tel. 01/404 64-0
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