D.A.S.-Kundin erspart sich EUR 63.000,- Geldstrafe zuzüglich EUR 6.300,- Verfahrenskosten.

Verwaltungsstrafverfahren eingestellt
31.10.2005 | Lexpress 31.10.2005

"Meine Erleichterung ist grenzenlos" schreibt eine Kundin an den Vorstand der D.A.S., nachdem sie vom Anwalt die Nachricht erhalten hat, daß es ihm gelungen ist, vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat die Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen behaupteter Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz zu erreichen.

Die Firmenchefin führt weiter aus: "... die Strafandrohung und die eventuellen weiteren Konsequenzen wären sowohl für unser Unternehmen als auch für mich persönlich ruinös gewesen... Der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt, Herr Mag. Wilfried Embacher hat meine Angelegenheit über die ganze Zeit engagiert und sachkundig vertreten... Auch von Ihren Mitarbeitern habe ich immer jede Unterstützung erhalten und so die gegen mich und mein Unternehmen vorgebrachten Anschuldigungen widerlegen können..."

Folgender Sachverhalt liegt dem Fall zugrunde:

Die Firma X. GmbH. ist bei D.A.S. rechtsschutzversichert und der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Geschäftsführerin. Es handelt sich um ein Dienstleistungsunternehmen in Wien, das Falt-, Kuvertier- und Konfektionierungsarbeiten an ein anderes Unternehmen, die Y. KEG vergibt. Die KEG ist Untermieterin in einer Produktionshalle der X. GmbH., wo Werkvertragsnehmer der KEG die Arbeiten erledigen.

Eines Tages führt das Magistrat der Stadt Wien am Firmenareal eine Kontrolle durch. In der Produktionshalle sind 15 ausländische Kräfte am Werk, die nach Meinung der Behörde diese Tätigkeit gesetzwidrig ausüben und der X. GmbH. zuzurechnen sind.

Die Folge der verhängnisvoll mangelhaften Erhebungen der Behörde: Ein Straferkenntnis über 15 x EUR 4.200,- Geldstrafe zuzüglich EUR 6.300,- an Verfahrenskosten für die Geschäftsführerin, die sich in ihrer Existenz bedroht sieht.

Dem von D.A.S. beauftragten Rechtsanwalt (www.anwaltsbuero.at) gelingt es, vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat die Einstellung des ruinösen Verfahrens zu bewirken: "In Beachtung der geschilderten Fakten ist der erkennende Senat zur Überzeugung gelangt, daß nach der Gesamtbetrachtung aller Unterscheidungsmerkmale (pro und contra) von einer direkten Zurechnung aller 15 beschäftigten ausländischen Arbeitskräfte zur KEG als Arbeitgeberin auszugehen ist."

Verständlich, daß der Unternehmerin mehr als nur ein Stein vom Herzen gefallen ist. Die Honorarnote des erfolgreichen Anwalts beläuft sich auf EUR 8.091,-, doch um Anwaltskosten braucht sich die Unternehmerin keine Sorgen zu machen. Sie hat ja ihren D.A.S. Rechtsschutz.

Hans-Roland Pichler
D.A.S. Rechtsschutz


Quelle: Lexpress, 31.10.2005

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