|
|
|
|
Alles Auto hilft! 30.09.2005 | Alles Auto, September 2005Tag der offenen Tür Brigitte Krainz, 3381 Golling Ich interessiere mich für einen Peugeot 1007 mit Schiebetüren. Meine Frage: Ist das Fahren mit offener Tür bei diesem Auto eigentlich erlaubt?
Ausgeschlossen Eduard Brunnbauer, 9020 Klagenfurt Ich habe zwei Fragen zum Thema Gewährleistung. Erstens: Können Autohändler in ihrem Angebot eine Gewährleistung dezidiert ausschließen? Zweitens: Kann ein privater Käufer ausdrücklich auf die Gewährleistung - etwa für einen größeren Rabatt - verzichten? Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Susanne Millwisch: Kauft eine Privatperson eine Sache vom Unternehmer, ist das Gewährleistungsrecht zugunsten des Verbrauchers zwingend. Ein Händler kann die Gewährleistung also nicht ausschließen. Auch beim Kauf eines Autos von privat zu privat kommt das Gewährleistungsrecht zur Anwendung, kann allerdings ausgeschlossen werden. Doch bei arglistig verschwiegenen Mängeln kann der Vertrag auch dann noch angefochten werden, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
Quelle: Alles Auto, September 2005
|
 |
Kontakt |
 |
|
Werbung und Kommunikation Frau Mag. Elisabeth Zihlarz Tel. 01/404 64-0
|
|