Änderung des österreichischen Strafrechts ab 1. Jänner 2006! Neben Mitarbeitern werden jetzt auch Unternehmen strafrechtlich belangt werden – jedes zweite Unternehmen in Österreich ist betroffen!
Gesetz ab 1.1.2006
Das am 20. September 2005 im Justizausschuss beschlossene Bundesgesetz über die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Verbänden tritt ab 1. Jänner 2006 in Kraft. Während nach bisheriger Rechtslage nur gegen natürliche Personen ein Strafverfahren geführt werden kann, soll das in Zukunft auch gegen juristische Personen möglich sein. Die D.A.S. Österreichische Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, die schon jetzt an Deckungskonzepten arbeitet, informiert daher frühzeitig über Folgen und notwendige Präventionsmaßnahmen.
Hohe Geldstrafen
Das am 20. September 2005 beschlossene Bundesgesetz über die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Verbänden wird für Unternehmen künftig weitreichende Folgen haben, da ab Jänner 2006 auch diese selbst für Straftaten von Mitarbeitern und Entscheidungsträgern strafrechtlich verantwortlich sein werden. Während nach bisheriger Rechtslage nur gegen natürliche Personen ein Strafverfahren geführt werden kann, soll das in Zukunft auch gegen juristische Personen möglich sein. Daher wird es ab Jänner 2006 hohe Geldstrafen geben, wenn die gebotenen Vorkehrungen zur Verhinderung derartiger Straftaten nicht nachgewiesen werden können.
Über 100.000 Unternehmen in ganz Österreich betroffen
Neben rund 1.800 Aktiengesellschaften fallen rund 90.000 GmbHs, circa 15.000 OHGs und KGs sowie die ständig steigende Anzahl an Erwerbsgesellschaften in den Anwendungsbereich der neuen Vorschriften. Mehr als jedes zweite Unternehmen in Österreich wird also betroffen sein.
D.A.S. Österreich arbeitet schon jetzt an Deckungskonzepten
Ganz schnell reagiert der Rechtsschutz-Spezialist D.A.S. Österreich der in Zusammenarbeit mit Experten aus der Anwaltschaft bereits an Deckungskonzepten wirkt, die sicherstellen, dass erfahrene Strafverteidiger rechtzeitig alle geeigneten Maßnahmen ergreifen können.
Franz Kronsteiner, Vorstandsvorsitzender der D.A.S. Österreichische Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG: „Dem Kunden wird für sein strafrechtliches Risiko ein umfassendes Deckungs- und Servicekonzept geboten werden: Von Vorkehrungsempfehlungen über die Beratung und Abstimmung der Verteidigungsstrategie bei der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen, bis hin zur Verteidigung in der Hauptverhandlung und durch alle Instanzen, wird der Versicherungsschutz alles umfassen, was für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des betroffenen Unternehmens und seiner Entscheidungsträger bzw. Mitarbeiter notwendig und zielführend sein wird“.
Risikobegrenzung ist notwendig
„Maßnahmen zur Prävention, die regelmäßige Durchführung von Kontrollen und das Dokumentieren von Ergebnissen sind für Unternehmen ab sofort unumgänglich. Im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung bzw. bei der Einleitung eines gerichtlichen Strafverfahrens erfordert die gleichzeitige Involvierung von beschuldigten Mitarbeitern und Unternehmen eine umfassende und sorgfältige Beratung und Abstimmung der Verteidigungsstrategie“, erklärt Kronsteiner. „Im Verfahren selbst muss nach dem strafrechtlichen Verschulden der beschuldigten Mitarbeiter auch die Verantwortlichkeit des Unternehmens geprüft werden.
Bei gegensätzlichen Interessen von Mitarbeiter und Unternehmen werden verschiedene Strafverteidiger im Prozess herangezogen. Wenn den gesetzlichen Vertretern selbst eine Straftat vorgeworfen wird, muss vom Gericht ein Kollisionskurator bestellt werden, bis die Vertretung des Unternehmens im Verfahren geregelt ist“, so der D.A.S. Rechtsschutz-Spezialist.