Unternehmen zur Verantwortung ziehen
27.09.2005 | Salzburger Nachrichten, 21.09.2005

Neues Gesetz: "Gravierende Auswirkungen" auf heimische Wirtschaft erwartet

WIEN (SNS, APA). Das neue Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ("Unternehmensstrafrecht") lag am Dienstag dem parlamentarischen Justizausschuss zur Beschlussfassung vor. Konkret können Unternehmen belangt werden, wenn entweder Geschäftsführer oder Prokuristen eines schuldhaften Verhaltens überführt werden oder wenn nicht ausreichend Vorsorge getroffen wurde, um "einfache" Mitarbeiter an strafbaren Handlungen zu hindern.

Ein wichtiger Ausgangspunkt für die Regierungsvorlage war die Seilbahnkatastrophe von Kaprun, bei der am 11. November 2000 insgesamt 155 Menschen ums Leben gekommen waren. Das neue Gesetz wird jedoch nicht rückwirkend gelten. Strafrechtlich ist ab kommenden Montag das OLG Linz mit den Rechtsmitteln gegen die Freisprüche von acht der Angeklagten im Fall Kaprun befasst.

Wie berichtet, haben sich ÖVP und BZÖ auf Höchstgrenzen für die Geldbußen für Unternehmen geeinigt: Sie erreichen 180 Tagessätze à 10.000 Euro, also insgesamt 1,8 Mill. Euro. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim sprach von einer "bescheidenen Lösung", da die Höchststrafen für große Konzerne keine abschreckende Wirkung hätten. Auch sei die Verwendung der Geldbuße nicht geregelt; sie würde wohl ins Budget fließen. Auch die Justizsprecherin der Grünen, Terezija Stoisits, sieht eine "Verwässerung" unter dem Druck von Wirtschaft und Industrie. Auch die AK sprach von einem "Kniefall".

Vom Kunstfehler des Arztes bis zur Baubranche

Anders beurteilt dies Vorstandsdirektor Franz Kronsteiner von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Österreich liege mit den Höchststrafen "im guten Mittelfeld". Schweden und Finnland hätten Höchststrafen von 330.000 bis 840.000 Euro, in Portugal liege das Limit bei 13 Mill. Euro, in Frankreich bei 38 Mill. Euro. Er erwarte, dass das Unternehmensstrafrecht, das Anfang 2006 in Kraft treten soll, "gravierende Auswirkungen" auf die heimische Wirtschaft haben werde. Bis zu 120.000 heimische Betriebe würden davon betroffen sein, das ist fast jedes zweite Unternehmen in Österreich, erläuterte Kronsteiner. Die strafrechtliche Verantwortung auch für juristische Personen wie Unternehmen bedeute, dass es Konsumenten damit erstmals möglich sei, rechtlich gegen Betriebe vorzugehen, ohne dass zuvor der persönlich Schuldige ermittelt wurde. Das sei insbesondere für Schadenersatzforderungen gegen Unternehmen bedeutsam.

Die Palette der Verbandsverantwortlichkeit reiche weit: So könne bei medizinischen Kunstfehlern nicht nur der behandelnde Arzt, sondern auch das jeweilige Spital zur Verantwortung gezogen werden. In der Baubranche könne man den " Sozialbetrug" bekämpfen, erhebliche Auswirkungen seien auch auf die Lebensmittelbranche und auf die Hersteller gefährlicher Güter zu erwarten. Der Prävention komme erhöhte Bedeutung zu. Ob man Kunden zur Prävention verpflichten könne, werde geprüft.


Quelle: Salzburger Nachrichten, 21.09.2005

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