Unser Kooperationspartner D.A.S. hat beim Obersten Gerichtshof eine richtungsweisende Entscheidung erzwungen, die den Anspruch auf Trauer-Schmerzensgeld betrifft.
Schon zuvor konnten nahe Angehörige von durch Fremdverschulden Getöteten vom Schädiger/Täter Schmerzengeld verlangen, wenn die seelische Beeinträchtigung "Krankheitswert" erreicht hat oder ein sog. "Schock-Schaden" vorlag. Die Rechtsprechung der letzten Jahre hat den Schmerzensgeldanspruch naher Angehöriger dadurch erweitert, dass Trauer-Schmerzengeld auch dann zugesprochen wird, wenn ein Krankheitswert nicht erreicht wird, der Täter/Schädiger aber grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Anlass war ein schwerer Verkehrsunfall in Niederösterreich, nach dem ein 40-jähriger D.A.S. Kunde Trauer-Schmerzensgeld geltend machte: für das plötzliche Ableben der bei bester Gesundheit aus dem Leben gerissenen 61-jährigen Mutter.
Die enge Gefühlsbindung sowie das Naheverhältnis der Getöteten zu ihm und seiner Familie haben ein intensives Erleben der Trauer verursacht, gleichzeitig lag ein grobes Verschulden des schuldtragenden Lenkers liegt vor.
Nach Durchlaufen der ersten beiden Instanzen, dem Landesgericht Krems und dem Oberlandesgericht Wien, traf der oberste Gerichtshof eine so klare, grundsätzliche Feststellung, dass es gar nicht mehr zur neuerlichen Durchführung des Verfahrens erster Instanz kam. Die Haftpflichtversicherung des schuldtragenden Lenkers bezahlte zur Enderledigung des Prozesses ein Trauer-Schmerzensgeld von EUR 13.000,-.
Die Stellungnahme des D.A.S. Rechtsschutz zu dem Musterprozess:
"Bis die Rechtsprechung in ähnlichen Fällen sowohl zum Grund des Anspruchs, als auch zu dessen Höhe ausreichend Beispiele geliefert hat, so dass man von einer gesicherten, ständigen Rechtsprechung ausgehen kann, wird jeder Einzelfall mühsam - und teuer - ausprozessiert werden müssen. Es wird wohl dabei bleiben, dass Trauer-Schmerzengeld nur von einem Kreis naher Angehöriger geltend gemacht werden kann (Ehegatten, Lebensgefährten, deren Kinder), und auch das Erfordernis zumindest groben Verschuldens steht als Eckpunkt fest."
Dieses Beispiel beweist, dass in solchen Fällen die Sicherheit einer Rechtsschutzversicherung Möglichkeiten bietet, alle rechtliche Mittel voll auszuschöpfen.
Der D.A.S.-Rechtsschutz ist daher unsere Empfehlung für alle Kunden!