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Alles Auto hilft! 15.06.2005 | Alles Auto, Juni 2005Schein tot Franz Steiner, 5020 Salzburg Wenn jemand den Führerschein für längere Zeit verliert, darf die betroffene Person dann mit einem führerscheinfreien "Moped-Auto" fahren? Oder ist das ebenfalls verboten?
Heißer Sitz Christian Kuhn, 1210 Wien Ich besitze einen Opel Omega, Baujahr 1999. Durch einen Defekt in der Sitzheizung brannte der Lederbezug durch und leider auch der Mantel meiner Beifahrerin. Opel Austria verweist auf das Alter des Autos und möchte sich nicht an den Kosten beteiligen - zu Recht? Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Susanne Millwisch: Gegen Opel gibt es aufgrund des Fahrzeug-Alters keinerlei Schadenersatz-Ansprüche. Man könnte lediglich versuchen, dem Hersteller der Sitzheizung Fahrlässigkeit nachzuweisen. Das ist naturgemäß schwierig, es sei denn, dieses Problem wäre bereits öfters aufgetreten. Für den beschädigten Mantel käme auch eine Haftung (des Heizungs-Produzenten) nach dem Produkthaftungsgesetz in Frage, dann müßte der Schaden aber mehr als 500 Euro betragen.
Quelle: Alles Auto, Juni 2005
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Kontakt |
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Werbung und Kommunikation Frau Mag. Elisabeth Zihlarz Tel. 01/404 64-0
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