Alles Auto hilft!
15.06.2005 | Alles Auto, Juni 2005

Schein tot
Franz Steiner, 5020 Salzburg

Wenn jemand den Führerschein für längere Zeit verliert, darf die betroffene Person dann mit einem führerscheinfreien "Moped-Auto" fahren? Oder ist das ebenfalls verboten?    

  • Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Susanne Millwisch:

    Für das Lenken eines "Moped-Autos" braucht man entweder eine gültige Lenkerberechtigung (egal, welcher Klasse) oder einen Moped-Ausweis. Wurde der Führerschein entzogen, benötigt man also den Moped-Ausweis. Allerdings kann die Behörde parallel zum Führerscheinentzug auch das Lenken eines derartigen Leichtkraftfahrzeuges verbieten und den Moped-Ausweis gleich mit einziehen - oder, noch schlimmer, ein generelles Lenkverbot verfügen. In einem solchen Fall darf man auf öffentlichen Straßen nicht einmal mehr Rad fahren.

Heißer Sitz
Christian Kuhn, 1210 Wien

Ich besitze einen Opel Omega, Baujahr 1999. Durch einen Defekt in der Sitzheizung brannte der Lederbezug durch und leider auch der Mantel meiner Beifahrerin. Opel Austria verweist auf das Alter des Autos und möchte sich nicht an den Kosten beteiligen - zu Recht?

  • Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Susanne Millwisch:

    Gegen Opel gibt es aufgrund des Fahrzeug-Alters keinerlei Schadenersatz-Ansprüche. Man könnte lediglich versuchen, dem Hersteller der Sitzheizung Fahrlässigkeit nachzuweisen. Das ist naturgemäß schwierig, es sei denn, dieses Problem wäre bereits öfters aufgetreten. Für den beschädigten Mantel käme auch eine Haftung (des Heizungs-Produzenten) nach dem Produkthaftungsgesetz in Frage, dann müßte der Schaden aber mehr als 500 Euro betragen.

 


Quelle: Alles Auto, Juni 2005

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