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Alles Auto hilft! 12.05.2005 | Alles Auto, Mai 2005Auf Reisen Mag. FH Bettina Gfeller, 1090 Wien Ich erhielt eine Anonymverfügung, war jedoch drei Wochen auf Urlaub und versäumte deshalb die Einzahlfrist. Was passiert nun? Wird man mir glauben?
Blendend Dr. Christian Grösswang, 2340 Mödling Vor wenigen Tagen wurde ich in einer Mödlinger Nebenstraße von einem stationären Radarkasten geblitzt, und zwar gegen die Fahrtrichtung. Aus weniger als zehn Meter Distanz blitzte mich das Gerät in der Abenddämmerung von vorne zwei Mal an, was bei mir zu einer kurzen Blendung führte. Ist das zulässig? Hat es Sinn, dagegen Einspruch zu erheben? Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Susanne Millwisch: Das "Blitzen" von Temposündern ist sowohl von hinten als auch von vorne zulässig. Eine kurze Blendung ändert nichts an der Tatbestandsmäßigkeit der Geschwindigkeitsübertretung. Ein dahingehender Einspruch hätte daher kaum Aussicht auf Erfolg.
Quelle: Alles Auto, Mai 2005
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Kontakt |
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Werbung und Kommunikation Frau Mag. Elisabeth Zihlarz Tel. 01/404 64-0
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