Das Mietrecht hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungen erfahren. Dies führt bei Vermieter und Mieter zu einer gewissen Unsicherheit ("Welche Regelungen gelten für diese bestimmte Wohnung?") und viele offene Fragen müssen auch erst durch die Rechtsprechung geklärt, also ausjudiziert werden.
Die vier häufigsten Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter aus der langjährigen Erfahrung der Spezialisten vom D.A.S. Rechtsschutz:
Ein höherer/überhöhter Mietzins wird vorgeschrieben
Für bestimmte Wohnungen darf die Miete frei vereinbart werden, für andere gelten als Höchstgrenze die Kategorie-Mietzinse, in wieder anderen Fällen ist das Richtwertsystem anzuwenden (zu den Kategorien A, B und C gibt es je nach Lage der Wohnung Zu- oder Abschläge). Kein Wunder, dass auch der Vermieter oft nicht weiß, wie er den gerechtfertigten Mietzins festlegen kann. Gegen überhöhte Mietzinsvorschreibungen kann man sich als Mieter selbstverständlich wehren. Mit einem sogenannten Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete. Das Miethaus "vergammelt"
Oft werden ältere Miethäuser nicht ordnungsgemäß instand gehalten. Der Vermieter beklagt zu geringe Mieteinnahmen und langjährige Mieter hegen den Verdacht, man wolle sie "hinausekeln". Bei wesentlicher Beeinträchtigung des Zustands eines Hauses haben die Mieter durchaus einen - nötigenfalls gerichtlich - durchsetzbaren Anspruch auf Verbesserung.
Ablösen für Investitionen des Mieters werden hinsichtlich ihrer Höhe von Vermieter und Mieter oft unterschiedlich bewertet. Die vom Mieter seinerzeit aufgewendeten Mittel für den Einbau eines Badezimmers, das Errichten einer Etagenheizung o.ä. müssen vom Vermieter zum Zeitwert abgelöst werden, wenn das Mietverhältnis beendet wird.
Hans-Roland PICHLER
D.A.S. Rechtsschutz