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Hinweise für den Rechtsschutzfall im Inland- Sichern Sie nach einem Verkehrsunfall alles, was später als Beweis dienen kann. Schreiben Sie unbedingt die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, die Anschriften der Fahrer, Augenzeugen und der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf. Machen Sie eine Skizze oder, wenn Sie einen Fotoapparat dabei haben, entsprechende Fotos sowohl von der Unfallstelle als auch von den beschädigten Fahrzeugen. Diese Beweissicherung ist immer nützlich; besonders wichtig ist sie dann, wenn die Polizei (z.B. wegen geringen Sachschadens) kein Protokoll aufnimmt.
- Wenn rechtliche Schritte notwendig werden, dann setzen Sie sich nach Möglichkeit vorher mit uns in Verbindung.
- Überhaupt sollten Sie immer sofort mit dem nächsten D.A.S.-RechtsService-Büro Kontakt aufnehmen, damit Ihnen eventuell notwendige Unterlagen unverzüglich zur Verfügung stehen.
- Wenn Sie Ihren Fall möglichst genau schildern, ersparen Sie sich (und uns) Rückfragen und vermeiden unnötigen Zeitverlust. Und bitte: Senden Sie uns alle Unterlagen möglichst zweifach zu.
- Ganz wichtig: Vergessen Sie nicht, Ihre D.A.S.-Mitgliedsnummer und bei allem weiteren Schriftwechsel unser Aktenzeichen anzugeben.
- Bei Strafbescheiden sollten Sie daran denken: Die Einspruchsfrist beträgt nur 14 Tage! Falls aus Zeitgründen Sie selber – und nicht der Rechtsanwalt – Einspruch einlegen, genügt folgender Text: "Gegen den am … zugestellten … mit dem Aktenzeichen … erhebe ich hiermit Einspruch. Begründung folgt."
- Ähnliche Eile kann bei Arbeitsrechts- und Sozialgerichtssachen geboten sein; die gesetzlichen Fristen sind oft sehr kurz.
- Alle Mitarbeiter bei D.A.S. stehen Ihnen jederzeit und gern mit Rat und Tat zur Seite. (kundenservice@das.at)
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Kontakt |
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KundenService Rechtsberater, Juristen Tel. 01/404 64-1266 Fax 01/404 64-1288
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