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Besonderheiten in den HauptreiseländernSüdosteuropa(Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Slowenien)Diese Hinweise gelten im Prinzip auch für andere osteuropäische Staaten: Hier sollte man grundsätzlich die Polizei (Miliz) rufen. Lassen Sie sich von ihr eine Potvrda oder Potrdilio (Schadenbestätigung) und möglichst eine Kopie des Unfallprotokolls aushändigen. Die Polizei gibt Ihnen auch die Adresse der nächsten Versicherungsanstalt. Führen Sie dort Ihr Fahrzeug zur Besichtigung vor. Kommt ein Totalschaden in Frage, dann benennt Ihnen die jugoslawische Versicherung die Adresse eines Sachverständigen. Im übrigen sollten Sie nicht ohne Abstimmung mit der jugoslawischen Versicherung einen Sachverständigen beauftragen.
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Kontakt |
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KundenService Rechtsberater, Juristen Tel. 01/404 64-1266 Fax 01/404 64-1288
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