Besonderheiten in den Hauptreiseländern

Spanien

Bei Körperverletzungen, aber auch bei größerem Sachschaden, sollte stets die Polizei beigezogen werden.

Achtung: Hat die Polizei ein Protokoll aufgenommen, wird gegen denjenigen, den die Polizei als Schuldigen ansieht, stets ein Strafverfahren eingeleitet. Der Geschädigte muß anwesend sein, weil er sonst seine Schadenersatzansprüche ganz oder teilweise verliert. Melden Sie Ihre Schadenersatzansprüche unbedingt der D.A.S. Barcelona und achten Sie darauf, daß wirklich alle beschädigten Gegenstände (auch Kleidung und Gepäck) im polizeilichen Protokoll aufgeführt sind.

Ein Sachverständigengutachten sollte noch in Spanien angefertigt werden. Das gleiche gilt für die Reparatur am Fahrzeug, die nach einem Unfall deshalb in einer spanischen Werkstatt ausgeführt werden sollte, weil ausländische Gutachten und Rechnungen von spanischen Gerichten nicht anerkannt werden.

Der Ausländer, der in Spanien keinen Wohnsitz hat, muß eine geforderte Geldstrafe sofort bar hinterlegen, da sonst das Fahrzeug an Ort und Stelle als Sicherheit beschlagnahmt wird.

Achtung: Wenn gegen Sie Schadenersatzansprüche erhoben werden, dann setzen spanische Gerichte sogenannte "Haftpflicht-Kautionen" fest. Für diese Kaution ist ihre Haftpflichtversicherung zuständig, die Sie deshalb neben der D.A.S. unverzüglich verständigen sollten.