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Besonderheiten in den Hauptreiseländern
| Griechenland |
Hier sollten Sie grundsätzlich die Polizei rufen, damit sie ein Protokoll aufnimmt. Außerdem sollten Sie sich aber auch selber alle Daten über den Unfallgegner notieren. Gegnerische Haftpflichtversicherung und Polizzennummer finden Sie auf der Plakette an der Windschutzscheibe des gegnerischen Fahrzeugs. Ausländische Werkstattrechnungen werden nicht in vollem Umfang anerkannt; deshalb sollte man Reparaturen nach Möglichkeit in Griechenland durchführen lassen. Die Beauftragung eines griechischen Sachverständigen ist nur dann zweckmäßig, wenn ein Totalschaden in Frage kommt.
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Kontakt |
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KundenService Rechtsberater, Juristen Tel. 01/404 64-1266 Fax 01/404 64-1288
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