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Besonderheiten in den Hauptreiseländern
| Frankreich |
Die Polizei (Gendarmerie) nimmt Sachschäden nicht auf, sollte also nur bei Körperschäden gerufen werden. Im übrigen ist es in Frankreich üblich, daß die Unfallbeteiligten ein einvernehmliches Protokoll ("Constat amiable") ausfüllen. Achtung: Unterschreiben Sie ein derartiges Protokoll nur dann, wenn Sie sicher sind, daß alle Angaben zutreffen. Im Zweifelsfall sollten Sie ihre Unterschrift ablehnen; daraus entstehen Ihnen keine Nachteile. Nehmen Sie jedoch eine Kopie dieses Formulares entgegen; es enthält nämlich wichtige Angaben über den Unfallgegner und seine Versicherung. Bei bedeutendem Sachschaden, der nicht von der Polizei aufgenommen wird, sollte man zum Unfall einen Huissier (sprich: Uissjé) beiziehen. Das ist der Gerichtsvollzieher, dessen Tatsachenfeststellungen vor Gericht unangreifbar sind. Wie Sie ihn erreichen, sagt man Ihnen bei der Gendarmerie und auf jedem Bürgermeisteramt (Mairie).
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