Besonderheiten in den Hauptreiseländern

Deutschland

Bei einem Sachschaden nimmt die Polizei normalerweise kein Unfallprotokoll auf, sondern hält lediglich die Personalien der Beteiligten fest. Sie sollten daher selbst die Unfallstelle genau vermessen und eine Skizze anfertigen, aus der sich die Positionen der Fahrzeuge, Bremsspuren sowie die Lage von Glas- und Lacksplittern ergeben. Außerdem können Fotos von der Unfallstelle und von den Schäden sehr nützlich sein.

Achtung: Bei Straf- und Bußgeldbescheiden sollten Sie daran denken: Die Einspruchsfrist beträgt nur 1 Woche! Bei Unfällen mit NATO Fahrzeugen sind die Ansprüche innerhalb von 3 Monaten bei sonstiger Verfristung geltend zu machen.