Bevor Sie unsere Grenzen überschreiten, sollten Sie die Verkehrsbestimmungen des Landes kennen, in welches Sie fahren. Für den Fall des Falles ist es wichtig zu wissen, wie Sie sich nach einem Unfall verhalten müssen, um Nachteile zu vermeiden. Deshalb hier – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – in knapper Form einige Besonderheiten der wichtigsten Reiseländer, soweit sie von unseren heimatlichen Regeln abweichen.
Zunächst: Denken Sie daran, dass Ihr Nationalitätenkennzeichen
bei allen Auslandsreisen auf der Rückseite des Fahrzeuges angebracht sein muss. Wichtig ist auch, dass es im Ausland generell verboten ist, Ihr Fahrzeug von einer dort ansässigen Person benutzen zu lassen. Fahren Sie mit einem Wagen ins Ausland, der nicht auf Ihren Namen zugelassen ist, so benötigen Sie eine Vollmacht des Eigentümers.
Für die Einreise bzw. als Versicherungsnachweis nach einem Unfall ist die "Grüne Versicherungskarte" nicht nur zweckmäßig, sondern in folgenden Ländern sogar obligatorisch: Albanien, Bulgarien, Polen, Rumänien, Tunesien und Türkei. Für den Kosovo müssen Sie eine Grenzversicherung abschließen.
Beachten Sie im übrigen, dass in einigen Ländern beim Autofahren ein absolutes Alkoholverbot gilt (z.B. Rußland, Rumänien, Slowakei, Slowenien (Berufsverkehr), Tschechien, Türkei, Ungarn). In anderen Ländern ist ein deutlich geringerer Promillegehalt als derzeit bei uns (0,5 ‰) festgelegt (0,2 ‰ in Polen und Schweden). In den meisten Ländern gilt zwischenzeitlich auch die Gurtanlegepflicht. In Ungarn muss man auch am Tag mit Abblendlicht fahren.