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Hinweise für den Rechtsschutzfall im Ausland- Halten Sie gleich an Ort und Stelle alle für die Schadenregulierung wichtigen Angaben fest.
- Bitten Sie nach Möglichkeit einen Polizisten, Ihnen bei der Beantwortung der Fragen zu helfen.
- Wenden Sie sich dann bitte an das nächstliegende D.A.S.-Büro des betreffenden Landes. Sie erhalten dort weitere Hilfe zur Wahrnehmung Ihrer Rechte.
- Sollte es in diesem Land keine D.A.S.-Büros geben, können Sie sich auch unmittelbar an einen der angegebenen Vertrauensanwälte der D.A.S. wenden.
- Sofern Sie den Unfall bzw. Schadenfall nicht bereits im Ausland gemeldet haben, senden Sie uns bitte nach Ihrer Rückkehr sofort eine Schadenanzeige zu.
- Schicken Sie uns auch jedes andere Schriftstück, das Ihnen vom Gericht, einer Behörde oder einem Anwalt zugeht, ohne jeden Zeitverlust zu. Nur so können Sie vermeiden, daß gesetzlich vorgeschriebene Fristen ungenutzt verstreichen und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht, den auch der beste Anwalt nicht mehr gutzumachen vermag.
- Nach einem Unfall im Ausland müssen Sie oft beweisen, daß eine Haftpflichtversicherung für Sie besteht – nehmen Sie deshalb immer die Grüne Versicherungskarte mit, die Sie von Ihrer Haftpflichtversicherung erhalten.
Lesen Sie hier mehr über die Besonderheiten in den Hauptreiseländern.
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Kontakt |
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KundenService Rechtsberater, Juristen Tel. 01/404 64-1266 Fax 01/404 64-1288
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