"D.A.S. hat mir geholfen"

Zufriedene Kunden berichten

Kunden erzählen ihre persönliche Geschichte über ihre Erfahrungen mit der D.A.S.

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Vor ein paar Monaten erhielt ich einen Telefonanruf von einem (angeblich) renommierten Verlag: Mir wurde mitgeteilt, ich hätte einen 100 Euro Kosmetik-Gutschein gewonnen und erhalte ein Testexemplar einer Zeitschrift zugesandt. Sollte ich kein Interesse an dem Magazin haben könne ich es einfach an den Verlag zurücksenden. Genau das tat ich - Ich schickte das katastrophal schlechte Magazin zurück. Auch mit dem "100 Euro Gutschein" war nichts anzufangen.
1 Monat später fand ich trotzdem wieder eine neue Ausgabe in meinem Postkasten inklusive Rechnung für ein Jahresabonnement! Sollte ich nicht bezahlen drohe mir das Inkassobüro. Ich schrieb ein Email an den Verlag und bekam als Antwort: Ich hätte die Zeitschrift nicht rechtzeitig retourniert und bin nun an den Vertrag gebunden.
Sofort habe ich mich an die Telefonische Rechtsauskunft der D.A.S. gewandt und Hilfe bekommen: Die freundliche Mitarbeiterin teilte mir mit, dass es sich um unseriöse Machenschaften handeln würde, dass nie ein Vertrag zustande gekommen wäre und ich keinesfalls einzahlen sollte. Ausgestattet mit diesen Tipps verfasste ich ein Email und drohte dem Unternehmen mit rechtlichen Konsequenzen. Der Verlag nahm seine Forderungen zurück. Ich hörte danach glücklicherweise nie wieder etwas von diesem dubiosen Verein.

Hanna H.
Wien, am 11.03.2010


Durch eine unglückliche Handbewegung hat mein Kind die Lese-Brille der Oma beschädigt. Die Haushaltsversicherung wollte nicht zahlen. Ich habe den Fall an die D.A.S. übergeben. Es kam zu einer außergerichtlichen Lösung, einem Vergleich: Am Ende hat die Oma doch noch einen großen Teil des Geldes erhalten.

Uli F.
Wien, am 18.02.2010


Unlängst wurde der Seitenspiegel meines parkenden Autos abgebrochen. Ein Polizist beobachtete den Vorgang und konnte den Täter eindeutig identifizieren. Trotzdem weigerte sich der Übeltäter zu zahlen. Ich meldete das Problem meinem Rechtsschutz-Berater bei der D.A.S., der sich der Sache annahm. Ohne mein Zutun wurde die Angelegenheit durch D.A.S. geregelt. Die Werkstatt erhielt das Geld - Der Schaden wurde repariert.

Michael W.
Wien, am 20.01.2010


Ich möchte hier auf kein Einzelereignis eingehen, sondern als jahrzehnte-langes Mitglied diese Gelegenheit einmal für ein großes Lob nutzen. D.A.S hat in den vielen Jahren für mich so manche Klinge gekreuzt und es gab bis heute nie Anlass zur Unzufriedenheit oder Beanstandung. Im Gegenteil: Kompetente Beratung und professionelle Abwicklung standen bei D.A.S. immer im Vordergrund bei dem Bemühen, mich als Kunden zufrieden zu stellen. Selbst bei Grenzfällen in der Deckungsfrage kam von D.A.S. oftmals ein "o.k. auf Kulanz". Trotz etlicher >lukrativer Angebote< des Wettbewerbs halte ich an meiner Mitgliedschaft fest - und ich weiss aus Erfahrung, dass dies eine gute Entscheidung ist.

Beste Grüße

Eugen H.
Wien, am 09.11.2009


Die Fallrinnen bei meinem Haus mußten wegen einer Wärmedämmung um 5 cm nach außen versetzt werden. Auf Empfehlung eines Baumeisters habe ich eine Fachfirma/Spenglerei beauftragt. Die Versetzung von 3 Fallröhren wurde aber unfachmännisch durchgeführt, mußte Spengler-Innung, Sachverständigen und Rechtsanwalt einschalten über DAS.
Resultat: Fachfima war bereits im Konkurs als diese meinen Auftrag entgegengenommen hatten. Keine Chance auf fachgerechte Durchführung des Auftrages durch diese Firma, auch hatte diese Firma kein Geld, um den Auftrag an eine andere Spenglerei weiterzugeben.
Resultat : Anwaltskosten, unsachgemäße Arbeit, Anzahlung/Geld für Auftrag war weg.
Eine DAS Klage war sinnlos, da nichts mehr zu holen war von dieser Konkursfirma.
DAS hat mir als Schadensabdeckung im Kulanzweg den Großteils meines Schadens ersetzt.


Odo S.
Putzing, am 04.11.2009


Mein mj. Sohn hat im Internet gesurft und ist auf die Seite www.genealogie.de gestoßen. Dort wird eine Ahnenforschung angeboten, die allerdings - so ganz kleingedruckt und nicht gleich ersichtlich - kostenpflichtig ist. Durch Angabe der persönlichen Daten (mit denen ja auch "geforscht" wird) stimmt man einem Vertrag auf mindestens ein Jahr mit 60 Euro jährlichen Kosten zu. Auf diesen "Vertrag" sind wir allerdings erst durch eine Mahnung aufmerksam geworden. Wir haben diese Unterlagen der DAS per Mail weitergeleitet, diese hat bei besagter Firma in Deutschland urgiert. Eine weitere Mahung wurde an die DAS weitergeleitet und von dieser bearbeitet - diesmal mit Erfolg.

Vielen Dank der DAS, dass alles so unkompliziert direkt per Mail abgewickelt werden konnte! Viele Menschen scheuen den Gang zum Rechtsanwalt, da dies natürlich Kosten verursacht - und zahlen lieber eine ungerechtfertigte Mahnung ein. Durch die Versicherung braucht man sich darum keine Gedanken zu machen und man fühlt sich besser geschützt! Haben auch anderweitig bereits einige Rechtsanwaltsauskünfte und Beratungen in Anspruch genommen, ganz unkompliziert!

Petra P.
Ebensee, am 04.11.2009


Wir haben ein Firmen D.A.S., sowie auch den privaten. Egal welches Problem, ob mit der Firma oder privat: Es wurde schnell und unbürokratisch geregelt. Besonders Dank Fr. Dangl und Fr. Wagner und den empfohlenen Rechtsanwälten. Besonders super, dass man viel per Mail regeln kann.

Christine und Christian F.
Baden, am 03.11.2009


Anfang Mai 2005 war ich gegen 17.15 Uhr mit meiner einspännigen Kutsche, gezogen vom Haflinger-Wallach "Nixon" auf der B 20 von Mariazell nach St. Sebastian unterwegs.
Auf dem ansteigenden, unübersichtlichen Straßenstück nach der OMV-Tankstelle überholte mich plötzlich ein nachkommender und drängender LKW-Sattelzug, wodurch sich mein Pferd erschreckte, stehenblieb und einige Schritte zurücktrat. Dadurch verkeilte sich die Kutsche mit dem überholenden Sattelzugaufleger, wonach der Lenker GsD eine Bremsung einleitete und sein Fahrzeug zum Stillstand brachte. Mein Beifahrer sprang vom Kutschbock und beruhigte das Pferd, worauf wir diese äußerst schwierige Situation wieder in den Griff bekamen und die beschädigte Kutsche herauslösen konnten.
Der Versicherungsvertreter des örtlichen Transportunternehmers machte in der weiteren Folge eine unkorrekte Unfallsmeldung, worauf die Generali-Versicherung Graz die Bezahlung meines Kutschenschadens verweigerte.
Durch Unterstützung der DAS und Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes klagte ich die genannte Versicherung beim BG Bruck/Mur zivilrechtlich ein.
Nach fast dreijähriger Dauer in dieser Rechtssache wurde mir das Urteil zugestellt. Demnach wurden die Beklagten schuldig erkannt, den Kutschenschaden in der Höhe von rund EUR 3800,- und die mit EUR 4.551,O7 bestimmten Prozesskosten bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Gegen das Urteil wurde in weiterer Folge von den Beklagten (LKW-Lenker samt Transportunternehmer und Generali-Versicherung) keine Berufung eingebracht.
Ohne meiner langjährigen DAS-Rechtschutzversicherung hätte ich mit hoher Wahrscheinlichkeit diesen schwierigen Zivil-Gerichtsweg nicht beschritten. Jedem, der mit zwei Füßen im Berufleben steht oder anderwärtig hohe Verantwortung zu tragen hat, rate ich in unserem hoch komplizierten Rechtsstaat an, unbedingt eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.
Vor meiner Pensionierung war ich als leitender Gendarmeriebeamter tätigt und kann auch aus dieser hochinteressanten Sicht mein Anraten wiederholen.

Werner F.
Mariazell, am 03.11.2009


In meiner Eigentums - Wohnhausanlage habe ich seit längerem mit meinem Parkplatznachbarn, der für die ihm zustehende Parkfläche ein zu großes Auto hat, ein Problem. Nachdem er mir beim Ein- und Aussteigen mehrmals mein Auto beschädigt hat, und ich ihn mehrmals höflich gebeten habe in Zukunft besser aufzupassen, kam ich außer frechen Rückmeldungen zu keinem konstruktiven Lösungsansatz mit ihm. Ich habe mich daher an meinem Rechtsschutz – DAS gewandt, die mir eine Rechtsberatung bei einem Vertrauensanwalt vorgeschlagen haben. Bei der nachfolgenden Besprechung mit dem Anwalt konnte dann ein für mich konstruktiver Weg  zu einem Lösungsansatz des leidigen Problem erarbeitet werden, der wie ich hoffe zu einer außergerichtlichen Lösung führt.


Edith D.
Wien, am 29.10.2009


Auf meinem Zweitwohnsitz gibt es auch einen Garten, der von einem Zaun umgeben ist. Im Winter 2007/08 wurde dieser durch Schneeräumarbeiten beschädigt. Die Versicherung des Verursachers wurde verständigt, der Schaden wurde aufgenommen, fotografiert und protokolliert. Es vergingen Wochen, aber keine Bestätigung traf ein. Nach wiederholter Urgenz, setzte ich mich mit dem Hauptverband der Versicherungen in Verbindung. Es vergingen wieder Monate, nichts rührte sich. Da übernahm mein DAS-Rechtsschutz die Sache und letztendlich kam dieser zu einem positiven Ende. Was ich so sehr am DAS-Rechtsschutz schätze ist, dass man den richtigen Rechtsanwalt für die betreffende Sache avisiert bekommt.

Gisela H.
Wien, am 26.10.2009


Ich hatte im Frühjahr 2009 bei meinem Fahrzeug einen Parkschaden (Stosstange / Kotflügel hinten links eingedrückt, Schaden rund EUR 800,-) auf einem öffentlichen Parklatz in Lindau / Deutschland mit Fahrerflucht. Aufgrund einer Videoüberwachungsanlage konnte der Schadensverursacher polizeilich ausgeforscht werden. Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat jedoch trotz der Beweislage anfangs wochenlang eine Schadenerledigung mit dem Hinweis auf notwendige Erhebungen verzögert bzw. abgelehnt. Ich musste daher den Schaden vorerst über meine Kaskoversicherung abrechnen und einen Selbstbehalt bezahlen. Erst mit Einschaltung der D.A.S., die umgehend einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung meiner Ansprüche beauftragt hat, konnte der Schadenfall rasch erledigt werden. Es wurde dann durch die österreichische Korrespondenzversicherung der deutschen Haftpflichtversicherung nicht nur der gesamte Schaden am Fahrzeug und meine Unkosten (Wege, Telefonate etc.), sondern auch eine Wertminderung am Fahrzeug, die durch die D.A.S. auch geltend gemacht wurde, zur Gänze umgehend erledigt. Dank D.A.S. wurde mir rasch geholfen.

Wolfgang Z.
Wien, am 23.10.2009 


Ich bin Alleinverdiener und wohne mit meiner Frau und unseren zwei kleinen Kindern in einer Mietwohnung in Wien. Vor einem Jahr sollte unsere Miete um 35% erhöht werden! Der Vermieter hat behauptet, dass aufgrund der U-Bahnverlängerung in unsere Nachbarschaft die Infrastruktur und damit die Wohnqualität derart verbessert wurde, dass die Erhöhung gerechtfertigt wäre. Für uns hätte es jedenfalls bedeutet, dass wir ausziehen müssen.
Ich rief bei der D.A.S. an und schilderte unser Problem. Ein Anwalt der D.A.S. nahm sich der Sache an und erreichte vor Gericht eine Lösung: Am Ende stieg unsere Miete nur um erträgliche 8%. Die gesamten Anwaltskosten hat die D.A.S. bezahlt.                                                                         

Andreas H.
Wien, am 21.10.2009 


Vor kurzem habe ich mir einen neuen DVD-Player gekauft. Schon nach einer Woche hat er den Geist aufgegeben. Also bin ich zurück ins Geschäft und wollte ihn reparieren lassen. Da muss ich mir anhören, ich hätte das Gerät falsch bedient!! Ich hab den Fall bei der D.A.S. gemeldet. Dem Verkäufer wurde daraufhin mit Klage gedroht, wenn er das Gerät nicht repariert oder austauscht. Und siehe da - ich habe einen neuen Player bekommen.                                                                                                         

Christina B.
Innsbruck, am 20.10.2009


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Tel. 0810/30 02 50

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