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| D.A.S. Forderungsmanagement |
| Rote Karte für Ihre Schuldner! Details |
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Neu im Firmen-Rechtsschutz: UWG-DeckungD.A.S. bietet Unternehmen nun auch Versicherungsschutz gegen wettbewerbswidriges Verhalten eines anderen Marktteilnehmers. Im optionalen Premium-Leistungspaket genießt der versicherte Betrieb Versicherungsschutz, wenn ein Mitbewerber gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstößt. Es werden die erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung einer außergerichtlichen Unterlassungserklärung (Abmahnung) getroffen. Stellt der Mitbewerber nach Unterwerfung unter eine Abmahnung sein wettbewerbswidriges Verhalten nicht ein, besteht Deckung für eine gerichtliche Durchsetzung der UWG-Ansprüche. Beispiele für wettbewerbswidriges Verhalten: Vor dem Geschäftslokal des versicherten Unternehmers wirbt ein Mitbewerber mit gleichen, billigeren Produkten. In der Werbung behauptet ein Marktteilnehmer, „der Billigste“ zu sein. Ein Mitbewerber verwendet unberechtigt ein Gütezeichen.
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