Unternehmensstrafrecht

In welchen Situationen nützt Ihnen dieser Produktbaustein?

  • Einer Angestellten unseres VN (VN ist eine Kommanditgesellschaft) unterläuft ein Fehler bei der Arzneizubereitung. Die Kundin bekommt in Folge dessen einen aggressiven Hautausschlag. Ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wird daraufhin sowohl gegen die Mitarbeiterin, als auch gegen die Apotheke eingeleitet.
  • Gegen unseren VN, eine GmbH, wird ein Strafverfahren nach dem Lebensmittelsicherheitsgesetz eingeleitet, da angeblich verdorbene und gesundheitsschädliche Lebensmittel verkauft wurden.
  • Ein Gast unseres VN stürzt auf der Treppe zum Hoteleingang, da das Stiegengeländer vorübergehend entfernt worden war. Gegen das Hotel, eine OHG, wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet, da nicht alles unternommen wurde, um die Gäste vor solchen Unfällen zu schützen.
  • Die Buchhalterin unserer VN bezahlt die Umsatzsteuervoranmeldung nicht ein. Es wird ein Strafverfahren wegen Abgabenhinterziehung nach dem Finanzstrafgesetz gegen die Mitarbeiterin unserer VN und gegen die Boutique (VN) eingeleitet.
  • Ein Gast unseres VN (VN ist eine Bar), muss sich wegen einer Magenverstimmung in ärztliche Behandlung begeben, da sich, im in der Bar konsumierten Getränk, Reste eines aggressiven Spülmittels befunden haben. Gegen unseren VN, also gegen die Bar, die in Form einer GmbH geführt wird und gegen den verantwortlichen Mitarbeiter, wird Anzeige erstattet.
  • Unser VN betreibt eine Diskothek in Form einer KG. Eines Tages bricht ein Brand aus, bei dem mehrere Gäste verletzt werden. Dem verantwortlichen Mitarbeiter und der KG wird im Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung unter anderem vorgeworfen, dass die Notausgänge nicht ausreichend beschildert waren.
  • Ein Kunde unseres VN rutscht am gerade von einer Angestellten des VN aufgewaschenen Boden aus und fügt sich eine Fraktur am rechten Oberarm zu. Sowohl gegen die Mitarbeiterin als auch gegen die Drogerie, eine GmbH, wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
  • Ein Mitarbeiter unseres VN (eine GmbH) "hackt" sich in fremde Computersysteme ein. In der Folge wird ein Strafverfahren gegen den Mitarbeiter eingeleitet, aber auch gegen die GmbH. Der GmbH wird ein Vermögensvorteil aus dieser Straftat unterstellt.
  • Gegen unseren VN, eine GmbH, ist ein Strafverfahren nach dem Lebensmittelsicherheitsgesetz anhängig. Es wird dem Unternehmen vorgeworfen, Fleisch verkauft zu haben, ohne es nach der Schlachtung den vorgeschriebenen Untersuchungen unterzogen zu haben.
  • Der Lehrling unseres VN verätzt eine Kundin beim Färben der Haare mit einem falschen Präparat. Nicht nur gegen den Lehrling wird ein Strafverfahren eingeleitet, sondern auch gegen das Unternehmen. Dem Frisörbetrieb wird vorgeworfen, dass er seine Aufsichtspflicht gegenüber dem Lehrling verletzt hat.
  • Gegen den VN, eine GmbH, wird Anzeige erstattet, da diese angeblich verbotenes Düngemittel verwendet. In der Folge wird ein Strafverfahren gegen den verantwortlichen Geschäftsführer und auch gegen die GmbH wegen Beeinträchtigung der Umwelt eingeleitet.
  • Dem VN, einer GmbH, wird vorgeworfen, dass er der Gemeinde gegenüber falsche Angaben gemacht hat und daher zu wenig Abgaben entrichtet. In der Folge wird gegen die GmbH und auch gegen den Geschäftsführer ein Strafverfahren wegen Abgabenhinterziehung nach dem Finanzstrafgesetz eingeleitet.
  • Gegen den VN, eine OHG, wird ein Strafverfahren nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz eingeleitet. Es wird dem VN vorgeworfen, dass er diätetische Lebensmittel (z.B. Süßspeisen für zuckerkranke Kunden) in Verkehr gebracht hat, die nicht der Richtlinie der EU entsprechen.
  • Gegen den Mitarbeiter unseres VN, einer OHG, wird ein Strafverfahren eingeleitet, da er verdorbene Wurstwaren verkauft hat. Aber auch gegen das Unternehmen, die OHG, wird in strafrechtlicher Hinsicht ermittelt, da angeblich keine routinemäßigen Kontrollen in diesem Betrieb durchgeführt wurden.
  • Gegen unseren VN, eine GmbH die Fertiggerichte erzeugt, wird Anzeige erstattet, da das Unternehmen angeblich gesundheitsschädliche Lebensmittel in Verkehr bringt. Auch gegen zwei Filialleiter wird ein gerichtliches Strafverfahren eingeleitet.
  • Dem VN, eine KG, wird von einem Kunden ein Behandlungsfehler im Rahmen der Physiotherapie vorgeworfen. Auch gegen den bei der KG angestellten Therapeuten wird ein Strafverfahren eingeleitet.
  • Unser VN (Rechtsform GmbH) beschäftigt mehrere Mitarbeiter. Eines Tages wird er wegen Sozialbetrug angezeigt, da er angeblich zwei Angestellte nicht ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet hat.
  • Eine Kundin rutscht im Winter auf der vereisten Treppe zum Geschäft unseres VN aus und bricht sich den Oberschenkelhalsknochen. Eine Strafanzeige wird sowohl gegen den Geschäftsführer als auch gegen das Unternehmen erstattet.
  • Ein Kunde unseres VN (VN ist eine OHG), parkt auf dem reisebüroeigenen Parkplatz, der überdacht ist. Durch einen herabfallenden Ziegel wird die Kundin schwer verletzt. Gegen den VN wird daraufhin ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet, mit dem Vorwurf die Vorschriften über Gebäudesicherheit nicht eingehalten zu haben.
  • Gegen unseren VN, ein Restaurant (Rechtsform GmbH), wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet, da drei seiner Gäste mit Salmonellenvergiftung ins Spital eingeliefert wurden.
  • Unser VN, eine GmbH, hat zwei Mitarbeiter zu spät "angemeldet". Ein Strafverfahren gegen die GmbH wegen Abgabenhinterziehung nach dem Finanzstrafgesetz wird eingeleitet.
  • Unserem VN wird vorgeworfen das Grundwasser zu verschmutzen, da offenbar seine Kläranlage nicht für die große Menge an Waschvorgängen ausgerichtet ist. Eine Anzeige wird sowohl gegen den verantwortlichen Mitarbeiter, als auch gegen das Unternehmen (eine OHG) erstattet und ein Strafverfahren wegen Beeinträchtigung der Umwelt eingeleitet.
  • Ein alkoholisierter Kunde unseres VN (eine GmbH), greift den Mitarbeiter des VN an, da dieser nach 6 großen Bier keinen weiteren Alkohol an den bereits Betrunkenen ausschenken will. Es kommt zu einer Rauferei, der Kunde wird schwer verletzt und ein Strafverfahren wird gegen den Mitarbeiter des VN wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung eingeleitet.
    Aber auch gegen die GmbH wird Anzeige erstattet, die sich vorwerfen lassen muss, keine Richtlinien im Umgang mit Betrunkenen erlassen zu haben.

Diese oder ähnliche Fälle passieren immer wieder - sorgen Sie rechtzeitig vor!

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