Sozialversicherungs-Rechtsschutz für Unternehmen

In welchen Situationen nützt Ihnen dieser Produktbaustein?

  • Die Sozialversicherung des VN will seine Hautkrankheit nicht als Berufskrankheit anerkennen. Nun muss der Rechtsweg beschritten werden.
  • Die Gattin des VN erhält einen abschlägigen Bescheid der Pensionsversicherungs-anstalt. Aus dem Bescheid geht hervor, dass die erworbenen Versicherungszeiten für den Pensionsanspruch nicht ausreichen.
  • Die VN (Physiotherapeutin) hat nach mehreren schweren Operationen einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension gestellt. Dieser wurde von der Pensionsversicherungsanstalt abgelehnt.
  • Die Gattin unseres VN möchte gegen den abschlägigen Bescheid der Krankenkassa vorgehen, da ihr ein teures Medikament nicht bewilligt wurde.

Diese oder ähnliche Fälle passieren immer wieder - sorgen Sie rechtzeitig vor!

Unser Expertenteam steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. In der Kontaktbox rechts finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.