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Sozialversicherungs-Rechtsschutz für UnternehmenIn welchen Situationen nützt Ihnen dieser Produktbaustein?- Die Sozialversicherung des VN will seine Hautkrankheit nicht als Berufskrankheit anerkennen. Nun muss der Rechtsweg beschritten werden.
- Die Gattin des VN erhält einen abschlägigen Bescheid der Pensionsversicherungs-anstalt. Aus dem Bescheid geht hervor, dass die erworbenen Versicherungszeiten für den Pensionsanspruch nicht ausreichen.
- Die VN (Physiotherapeutin) hat nach mehreren schweren Operationen einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension gestellt. Dieser wurde von der Pensionsversicherungsanstalt abgelehnt.
- Die Gattin unseres VN möchte gegen den abschlägigen Bescheid der Krankenkassa vorgehen, da ihr ein teures Medikament nicht bewilligt wurde.
Diese oder ähnliche Fälle passieren immer wieder - sorgen Sie rechtzeitig vor! Unser Expertenteam steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. In der Kontaktbox rechts finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
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Kontakt |
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Team Firmenkunden Rechtsberater, Juristen Tel. 01/404 64-1266 Fax 01/404 64-1288
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