Schadenersatz-Rechtsschutz für Unternehmen

In welchen Situationen nützt Ihnen dieser Produktbaustein?

  • Ein Wintergast feiert mit Freunden und viel Alkohol am Zimmer. Nun möchte er den Schaden (mehrere Brandflecken am Teppich und am Mobiliar) nicht ersetzen.
  • Der VN wurde im Geschäft die Geldtasche gestohlen. Der Dieb wird gefasst und inhaftiert. Anlässlich des Strafverfahrens müssen nun Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden.
  • Ein betrunkener Gast beschädigt eine große Glasscheibe. Die Reparaturkosten über € 515,-- müssen eingeklagt werden.
  • Von Gästen wurde im Lokal randaliert und dabei kam es zu Beschädigungen an der Lautsprecheranlage, sowie an Einrichtungsgegenständen. Der VN verhängt nun den Tätern ein Lokalverbot und will den Schaden in Höhe von € 2.100,-- einklagen.
  • Beim VN wurde mehrmals eingebrochen und Geldbeträge in Höhe von insgesamt € 8.730,-- entwendet. Der Täter, ein ehemaliger Lehrling, konnte gefaßt werden. Der VN schließt sich nun mit seinen Schadenersatzansprüchen im Strafverfahren gegen den Täter als Privatbeteiligter an.
  • Der VN wird beim Überqueren der Straße durch ein heranfahrendes Auto schwer verletzt. Da er mehrere Monate arbeitsunfähig ist, möchte er sowohl Schmerzengeld, als auch Verdienstentgang beim Fahrzeuglenker geltend machen.
  • Das Kind eines Kunden beschädigt in einem unbeobachteten Moment ein wertvolles Schmuckstück, das im Geschäftlokal des VN ausgestellt ist. Der Vater des Kindes weist jegliche Schuld von sich, und möchte den Schaden nicht ersetzen.
  • Die Gattin des Konditors wird beim Service im Lokal von einem Gast tätlich angegriffen und verletzt. Der VN verlangt nun Lokalverbot für den Gast, sowie Verdienstentgang und Schmerzensgeld für seine Gattin.
  • Der VN wurde in seiner Trafik Opfer eines Raubüberfalles. Er macht gegen den bekannten Täter, gegen den ein Strafverfahren läuft, Schmerzensgeld und Arztkosten geltend.
  • Der VN hatte zu einer Firmenfeier in seiner Trafik eingeladen. Dabei wurde von einem Besucher – wie sich später herausstellte – der Aktenkoffer mit den Tageseinnahmen gestohlen. Der VN macht Schadenersatz geltend.

Diese oder ähnliche Fälle passieren immer wieder - sorgen Sie rechtzeitig vor!

Unser Expertenteam steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. In der Kontaktbox rechts finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.