Steuer-Rechtsschutz für Unternehmer (Standort-Rechtsschutz)

So hilft D.A.S. im konkreten Schadenfall

Frau E. ist unangenehm überrascht als sie eines Tages eine Steuervorschreibung über eine Kanalanschluß-, Wasseranschluß- und Kanalbenützungsgebühr für ihr Haus samt Strafzuschlag wegen Fristversäumnis für die Zahlung erhält. Sie hat vor rund einem halben Jahr ein Einfamilienhaus gekauft, in welchem sie ihre Maßschneiderei betreibt. Ihr Vorgänger hatte ihr von offenen Steuervorschreibungen für das Objekt nichts gesagt, nun findet sich Frau E. in einem Verwaltungsstrafverfahren wieder. Sie wendet sich an das RechtsService der D.A.S. und erfährt vom zuständigen Jurist in einem Beratungsgespräch, daß Kanaleinmündungsabgaben sowie Kanalbenützungsgebühren auf einen nachfolgenden Eigentümer eines Objektes überwälzbar sind. Trotzdem rät man Frau E. im RechtsService Berufung zu erheben, da es in ihrem Objekt anstelle von drei Geschossen mit Wasseranschlüssen nur zwei gibt. Ein Rechtsanwalt wird mit der Verteidigung von Frau E. beauftragt. Auf Grund seiner Intervention wird nicht nur das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt, sondern auch ein geringeres Flächenausmaß für die Berechnungen der Abgaben herangezogen, was die einmaligen Anschlußabgaben und die laufenden Kanalbenützungsgebühren vermindert. Durch die Unterstützung und das juristische "Know-how" von D.A.S. erspart sich Frau E. nun Einiges, die Kosten ihrer Rechtsvertretung in Höhe von EUR 976,- übrigens auch, diese begleicht D.A.S. für sie.

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