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Rechtsschutz bei Nachbarschaftskonflikten (Standort-Rechtsschutz)So hilft D.A.S. im konkreten SchadenfallPraxisfall 1Der unmittelbar an seine Landwirtschaft angrenzende Golfplatz ist für Herrn D. kein Grund zur Freude. Erstens hat er persönlich für diesen Sport nichts übrig, und zweitens beeinträchtigen die Spieler und vor allem deren Bälle seinen landwirtschaftlichen Betrieb. Beinahe täglich muß Herr D. auf seinen Wiesenflächen unzählige verirrte Golfbälle einsammeln, damit diese nicht von seinen weidenden Kühen gefressen werden. Auch das Abmähen der Flächen ist mühsam, weil sich des öfteren übersehene Golfbälle in den Maschinen verklemmen. Mit dem Golfplatzbetreiber hat Herr D. bereits verhandelt, als Folge wurden auch einige Netze aufgespannt, diese bringen aber keine wirkliche Abhilfe. Der Betreiber steht aber nun auf dem Standpunkt, mehr könne er nicht tun und ist zu keinen weiteren Maßnahmen bereit. Herr D. ist am Ende seiner Weisheit und wendet sich an das D.A.S. RechtsService. Als der Golfplatz auch gegenüber dem zuständigen Juristen auf stur schaltet, beauftragt dieser einen kompetenten Rechtsanwalt, der eine entsprechende Unterlassungsklage einbringt. Nach zwei Instanzen hat es der Betreiber amtlich, daß er weitaus höhere und größere Netze anbringen und seinen Spielbetrieb umorganisieren muß. Das Rechtskostenrisiko in Höhe von insgesamt EUR 4.564,- hat D.A.S. für Herrn D. übernommen. Praxisfall 2Zum Leidwesen von Herrn C. wird sein Nachbar pensioniert und geht nun seinem Hobby, der Bienenzucht nach. Diese betreibt er im großen Stil und so haben unzählige Bienenkörbe am Nachbargrundstück Aufstellung gefunden. Das bislang gutgehende Lebensmittelgeschäft von Herrn C. liegt leider in der Einflugschneise der Insekten. Anfangs belächelte Herr C. die Marotte seines Nachbarn, aber seit einige Personen am Weg in sein Geschäft gestochen wurden und sich das im Ort herumgesprochen hat, bleiben viele Kunden aus. Auch mit seinen Lieferanten hat Herr C. Probleme bekommen, einige weigern sich, nachdem sie mit den Bienen "Kontakt" hatten, direkt ins Geschäft zu liefern. Mit dem Nachbar ins Gespräch zu kommen und die Sache gütlich zu regeln, hat Herr C. bereits versucht, er wurde aber nur belehrt, daß Bienen nützlich sind und niemandem von sich aus etwas zuleide tun. Herr C. ist ratlos, möchte er doch keinen Nachbarschaftsstreit vom Zaun brechen und so wendet er sich an D.A.S. Als der zuständige Referent des RechtsService den Nachbarn mit seiner rechtlich unhaltbaren Lage konfrontiert und eine Besitzstörungs- und Unterlassungsklage in Aussicht stellt, ist dieser plötzlich "freiwillig" zu einer Reduktion und Versetzung seiner Bienenstöcke bereit. Herr C. kann aufatmen und - D.A.S. sei Dank - auch wieder ohne Insektenschutz Zeit in seinem Garten verbringen. Sichern auch Sie sich Ihr Recht! Unser Expertenteam steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. In der Kontaktbox rechts finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
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