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Rechtsschutz als Eigentümer (Standort-Rechtsschutz)So hilft D.A.S. im konkreten SchadenfallPraxisfall 1Als Herr Z. die Betriebskostenabrechnung und die Vorschreibung für das kommende Jahr von seiner Hausverwaltung zugestellt werden, traut er seinen Augen nicht. Die Kosten sind gewaltig gestiegen, vor allem soll er mit seinem Unternehmen um fast 60% mehr Wasser verbrauchen als im Beobachtungszeitraum des Vorjahres. Dementsprechend saftig ist auch die Vorschreibung der Betriebskosten für die nächste Periode ausgefallen. Ein Anruf bei der Hausverwaltung bringt nichts. Herr Z. weigert sich die entsprechenden Zahlungen zu leisten und meldet den Fall bei D.A.S. Auch die zuständige Juristin im RechtsService ist der Ansicht, bei einer derartigen Steigerung der Kosten könne es nicht mit rechten Dingen zugehen. Eine von ihr in die Wege geleitete Intervention ist erfolgreich und bringt einen Berechnungsfehler, der der Verwaltung unterlaufen ist, zutage. Es erfolgt eine neue Vorschreibung und auch Herr Z. ist, als diese zusammen mit einem Entschuldigungsschrieben bei ihm ankommt, wieder mit seiner Hausverwaltung versöhnt. Praxisfall 2In ihrer Branche ist Service besonders wichtig und das Laborbedarfsunternehmen von Frau Y. versucht Bestleistungen zu bieten. Dazu hat Frau Y. nicht nur ein neues Firmengebäude erworben und entsprechend ausgebaut, sondern auch eine Fahrzeugflotte angeschafft, die pünktliche Lieferungen garantieren soll. Leider gab es in letzter Zeit aber immer wieder Lieferverzögerungen wegen eines unverschämt vor der Firmenausfahrt parkenden Pkw´s. Der Besitzer hat im Wohnhaus unmittelbar neben dem Unternehmen eine Wohnung bezogen, aber offensichtlich beim dazugehörigen Tiefgaragenplatz zu sparen begonnen. Als der lästige Parker eines Morgens wieder die Ausfahrt blockiert, reißt Frau Y. die Geduld und sie schaltet die D.A.S. ein. Die telefonische Erstauskunft im RechtsService bestätigt ihr, daß sie sich das Verhalten des "Störenfrieds" nicht einfach gefallen lassen muß. Sofort wird ein Rechtsanwalt mit der Einbringung der Besitzstörungsklage gegen den Pkw-Besitzer beauftragt. Über vorzufinanzierende Prozeßkosten braucht Frau Y. nicht nachzudenken, diese übernimmt bis zu einer Deckungssumme von EUR 50.000,- D.A.S. Sichern auch Sie sich Ihr Recht! Unser Expertenteam steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. In der Kontaktbox rechts finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
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