Rechtsschutz als Eigentümer (Grundstück- und Mietrechtsschutz)

So hilft D.A.S. im konkreten Schadenfall

Praxisfall

Ihr Friseursalon erfreut sich großer Beliebtheit und Frau U. kann sich über gute Umsätze freuen. Da sie ohnehin vorhat in der Pension aufs Land zu ziehen, erwirbt Frau U. von ihrem Unternehmensgewinn ein Haus in einer kleinen verschlafenen Gemeinde. Als sie ein erstes Wochenende in ihrem neuen Domizil verbringt, fällt ihr auf, daß ihr Nachbar, um zu seinem Schuppen zu gelangen, immer über einen Teil ihres Grundstücks geht. Als sie ihn darauf anspricht, teil ihr Gegenüber bärbeißig mit, er gehe schon immer hier und habe deswegen ein Wegrecht, das sie ihm somit nicht verwehren dürfe. Frau U. ist wenig erfreut und sucht Rat im RechtsService der D.A.S. Hier veranlaßt man über einen spezialisierten Rechtsanwalt ein Schreiben an den Nachbarn, welches ihm sein Wegerecht dezidiert abspricht und ein weiteres Betreten des Grundstückes von Frau U. untersagt. Als Frau U. beim nächsten Besuch ihres Hauses feststellt, daß das Schreiben den Nachbarn nicht beeindruckt hat, wird eine Besitzstörungsklage gegen ihn angestrengt. Nach zwei Monaten hat es der Nachbar schwarz auf weiß, daß er in Zukunft einen Bogen um die Wiese von Frau U. machen muss. Ihr Rechtskostenrisiko von EUR 1.560,- konnte Frau U. getrost D.A.S. überlassen.

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