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Straf-Rechtsschutz für Unternehmer (Fuhrpark)So hilft D.A.S. im konkreten SchadenfallPraxisfall 1Seiner Liebe zur Natur kann Herr G. auch beruflich nachhängen, für seinen Holzschlägerungsbetrieb ist er immer wieder in Wald und Flur unterwegs. Leider ist bei einer Schlägerungsarbeit nicht nur das Gelände unwegsam, sondern auch der Forstweg in keinem guten Zustand. Herr G. muß beim Abtransport der Ladung besonders vorsichtig sein und biegt fast im Schritttempo um die engen Kurven, als ihm ein Pkw auf seiner Fahrbahnseite mit weitaus überhöhtem Tempo entgegenkommt und frontal gegen seinen Lkw kracht. Der Lenker des Wagens wird durch die Wucht des Anpralls durch die Windschutzscheibe geschleudert und schwer verletzt, Herr G. verständigt die Rettung und leistet erste Hilfe. Daß gegen ihn ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird, obwohl der Unfallhergang klar auf ein Verschulden des Gegners weist, hätte Herr G. niemals vermutet. Wie er nach einem Besuch im D.A.S. RechtsService erfährt, muß aber jeder an einem Unfall mit Verletzten beteiligte Lenker genau damit rechnen. Mit Hilfe eines von D.A.S. beauftragten Verteidigers, der unter anderem die Tachographen-Scheibe des Lkw´s vorlegt, die dessen Schrittgeschwindigkeit beweist, wird Herr G. bereits in der Hauptverhandlung freigesprochen. Die Kosten seiner Rechtsvertretung in Höhe von EUR 1.916,- ersetzt ihm, da die Gesetzeslage im Strafverfahren auch bei Freispruch keinen Kostenersatz vorsieht, D.A.S. Praxisfall 2Frau Dr. H. hat es eilig. Sie hat Hausbesuche anläßlich einer Grippewelle zu machen, als sie mit Nachrang für sich zu einer Kreuzung gelangt. Frau Dr. H. kann zwar einen von links auf der Vorrangstraße herankommenden Pkw wahrnehmen, dieser ist aber nach ihrer Schätzung weit genug entfernt und so fährt sie in die Kreuzung ein. Womit sie nicht gerechnet hat, ist die weitaus überhöhte Geschwindigkeit des entgegenkommenden Pkw´s - 70km/h im Ortsgebiet -, der ihr Fahrzeug auch prompt noch im Bereich des hinteren Kotflügels erwischt und touchiert. Während Frau Dr. H. gottlob nichts passiert wird ihre Unfallgegnerin leicht verletzt (einige Prellungen und Hautabschürfungen), Frau Dr. H. leistet erste Hilfe und begleitet die Dame noch ins Krankenhaus, ehe sie ihre Hausbesuche fortsetzt. Zu ihrer nicht geringen Verwunderung flattern ihr einige Wochen später Unannehmlichkeiten ins Haus. Mittels Strafverfügung wird Frau Dr. H. eine Strafe von EUR 300,- wegen fahrlässiger Körperverletzung verhängt. Frau Dr. H. fühlt sich vollkommen schuldlos, hat doch ihre Gegnerin die Verkehrsvorschriften übertreten und schaltet D.A.S. ein. Gegen die Strafverfügung wird fristgerecht Einspruch erhoben. Nach vier Sachverständigengutachten, unter anderem auch ein fotogrammetrisches Gutachten, für das D.A.S. EUR 1.197,- bevorschußt, und zwei Verhandlungsterminen kann sich Frau Dr. H. über ihren Freispruch freuen. Ohne Rechtsschutz müßte sie, da das Gesetz im Strafprozß keinen Kostenersatz vorsieht, nun EUR 2.012,- an eigenen Verteidigungskosten übernehmen. Diese übernimmt D.A.S. Sichern auch Sie sich Ihr Recht! Unser Expertenteam steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. In der Kontaktbox rechts finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
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