Steuer-Rechtsschutz für Unternehmer (Fuhrpark)

So hilft D.A.S. im konkreten Schadenfall

Herr M. ist dauernd für sein Unternehmen, eine Künstleragentur auf Achse. Zu Repräsentationszwecken fährt er unter anderem auch einen entsprechend "dicken" Wagen. Die Kosten seines fahrbaren Untersatzes versucht Herr M. natürlich steuerlich als Betriebsausgabe abzusetzen, allerdings legt sich das zuständige Finanzamt quer. Es leitet ein Verwaltungsstrafverfahren gegen Herrn M. ein, da diesem anläßlich einer Buchprüfung der Nachweis nicht gelingt, daß er das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich nutzt. Der Verdacht steht im Raum, Herr M. habe versucht, für seinen Privatwagen steuerliche Vorteile zu erlangen.

Herr M. wendet sich an D.A.S. und kann mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes nachweisen, dass sehr wohl eine betrieblich Nutzung des betreffenden Wagens über dem erforderlichen Wert von 50% gegeben ist. Das Strafverfahren gegen ihn wird eingestellt. Die Verteidigerkosten von EUR 1.080,- übernimmt D.A.S.

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