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Schadenersatz-Rechtsschutz für Unternehmer (Fuhrpark)So hilft D.A.S. im konkreten SchadenfallPraxisfall 1Frau E.´s EDV-Unternehmen ist erstmalig auf der Linzer Messe vertreten und als Chefin möchte sie für einen geplanten Großkundenbesuch vor Ort sein. Auf der Westautobahn spielt es sich wie immer ab, zusätzlich regnet es. Plötzlich leuchten vor Frau E. kurz Bremslichter auf und sie findet sich mitten in einem Serienauffahrunfall wieder. Durch den Anprall erleidet ihr Wagen einen Totalschaden und auch Frau E. ist nicht gerade glimpflich davongekommen: eine Schulter ist geprellt, ebenso der Brustkorb, weiters ist ihr linker Arm gebrochen. Nach einem kurzen Spitalsaufenthalt führt Frau E. der erste Weg ins RechtsService der D.A.S. - in den Unfall sind insgesamt fünf Fahrzeuge verwickelt und keiner will es gewesen sein. Frau E. hat zwar die Daten der beteiligten Lenker und von deren Haftpflichtversicherungen, doch gegen wen genau soll sie jetzt vorgehen? Mit Hilfe der D.A.S. wird gegen drei Fahrzeuglenker, bzw. -halter und deren Versicherungen Klage erhoben und Schadenersatz in Höhe von gesamt EUR 15.750,- geltend gemacht. Im Prozeß hängt alles vom komplizierten verkehrstechnischen Sachverständigengutachten ab, für das D.A.S. alleine EUR 2.000,- bevorschusst. Das Gutachten findet den Schuldigen, der erste Fahrzeuglenker hat plötzlich und überhaupt nicht verkehrsbedingt stark gebremst. Allerdings wirft das Gutachten auch Frau E. vor, sie habe etwas zu spät auf die Bremslichter ihres Vordermannes reagiert. Daraus resultiert ein Mitverschulden am Unfallgeschehen. Frau E. erhält somit nicht ihren gesamten Schaden ersetzt, sondern nur 75%. Für ihre Prozesskosten müssen die Gegnern deswegen ebenfalls nicht zur Gänze aufkommen. Der offene Betrag von EUR 2.890,- geht zu Lasten D.A.S. Praxisfall 2Herr F. ist als selbständiger Landmaschinenhändler immer auf Achse. Wieder einmal fährt er zu einem Kunden, als eine Baustelle ihm den Weg versperrt. Herr F. beschließt, nicht auf die Freigabe der Durchfahrt zu warten, sondern biegt, da er ortskundig ist, in einen Nebenstraße ein. Leider benutzt diesen Weg auch ein Pferdekarren, gezogen von einem bereits unwilligen Tier, welches sich bald entschließt, mitsamt seiner Last durchzugehen. Herr F. sieht das Gefährt auf sich zukommen, aber ein wirkliches Ausweichen ist auf dem engen Weg fast nicht möglich und so schrammt der Karren vorbei, nicht ohne seine gesamte Seitenfront zu verbeulen und zu zerkratzen. Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen - neben unzähligen ironischen Bemerkungen aus seinem Bekanntenkreis, muß Herr F. vom Pferdehalter und dessen Haftpflichtversicherung erfahren, daß man für seine Schäden nicht aufkommen werde, da auf dem Weg angeblich Fahrverbot für Pkws besteht. Herrn F. platzt der Kragen und er wendet sich an D.A.S. Hier beauftragt man sofort einen versierten Anwalt, um den Blechschaden am Auto in Höhe von EUR 6.123,- gerichtlich geltend zu machen. Bald kann Herr F. sich über den Zuspruch seiner Forderung freuen, als ein Sachverständigengutachten aus dem Bereich der Tierhaltung fatale Fehler des Kutschers aufdeckt. Das gesamte Rechtskostenrisiko im langwierigen Prozess in Höhe von EUR 10.940,- übernahm D.A.S. Sichern auch Sie sich Ihr Recht! Unser Expertenteam steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. In der Kontaktbox rechts finden Sie alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
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