Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz für Unternehmen

So hilft D.A.S. im konkreten Schadenfall

Praxisfall 1

Auf seine Fahrzeugflotte ist Herr K. besonders stolz. Als Transportunternehmer, der sich auf Kühltransporte spezialisiert hat, muß er diese aber regelmäßig und genauestens warten lassen. Kurz nach einem Allround-Service in seiner Vertragswerkstätte fällt bei einem Kühl-Lkw das Aggregat aus und die transportierte Ladung, unterschiedlich Speisepilze, verdirbt auf der Fahrt. Der Abnehmer nimmt die für ihn unbrauchbaren Pilze nicht an und Herr K. muß sich auch noch mit seinem Kunden, der den mißglückten Transport nun natürlich nicht bezahlen will, auseinandersetzen. Die Werkstatt, die den betroffenen Lkw kurz zuvor begutachtet hatte, lehnt jede Verantwortung für das kaputte Kühlgerät ab, obwohl dieses nachweislich vorher einwandfrei funktioniert hat.

Erst als Herr K. D.A.S. ins Spiel bringt, läßt die Werkstatt mit sich reden und ist nach einem Schreiben des zuständigen Juristen aus dem RechtsService zumindest bereit, das Aggregat ohne Mehrkosten für die Firma K. neuerlich zu reparieren. Die Firma K. hat durch den Vorfall aber auch den Auftrag verloren und mußte zusätzlich die vollkommen verdorbene Pilzladung im Wert von EUR 11.000,- ersetzen, wofür die Werkstatt nach wie vor keinen Ersatz leisten will. Auch hier kann sich Herr K. aber auf das RechtsService der D.A.S. verlassen, welches über einen versierten Rechtsanwalt bereits die Klage gegen die schlampige Werkstatt ausarbeiten läßt.

Praxisfall 2

Herr L. hat beim Autokauf kein Glück. Als er für seinen kleinen Gastronomiebetrieb einen Neuwagen anschafft, weist dieser bereits kurze Zeit nach seiner "Jungfernfahrt" massive Störungen auf. Ab einer bestimmten Geschwindigkeit "reißt" das Lenkrad etwas und bei Beschleunigungen hört man, neben dem von Zeit zu Zeit aussetzenden Radio, leise Pfeifgeräusche. Bei einem Tachostand von 11.000 km ist Herr L. nervlich am Ende: das Kupplungspedal greift nicht mehr richtig, die vordere Federung gibt ihren Geist auf und Gas- und Bremspedal vibrieren ab einer Geschwindigkeit von 100km/h. Im Bewußtsein, daß ihm beim Kauf des Wagens 3 Jahre Vollgarantie versprochen wurden, stellt Herr L. sein Prachtstück zurück und reklamiert. Der zuständige Werkmeister sieht die Sache folgendermaßen: das "reißende" Lenkrad kann nur von den unwuchtigen Reifen kommen, das Pfeifen ist auf Grund der mangelnden Isolierung des Wagens "normal", die Pedale haben halt manchmal "Macken" usw.

Nach einigen fruchtlosen Reparaturversuchen, endlosen Verhandlungen, Vertrösten von Seiten der Werkstatt und Abwarten von Seiten des Herrn L., übergibt dieser den Fall D.A.S. Nachdem der vom RechtsService mit seiner rechtlichen Vertretung beauftragte Rechtsanwalt neben der Werkstätte auch dem Generalimporteur der Fahrzeugmarke "Beine gemacht hat" wird Herrn L. schlußendlich - D.A.S. sei Dank - ohne Aufzahlung ein anderer Wagen zur Verfügung gestellt.

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