Ausfallsversicherung für Unternehmer (Fuhrpark)

So hilft D.A.S. im konkreten Schadenfall

Praxisfall 1

Frau O. bleibt fast das Herz stehen, als ihr im Ortsgebiet ein frei laufender Hund vor das Auto springt. Sie verreißt ihr Fahrzeug, um dem Tier auszuweichen und streift dabei seitlich eine Begrenzungsmauer. Neben einem kleinen Blechschaden ist Gott sei Dank Frau O. nicht viel passiert, lediglich ein paar Prellungen und ein lästiges Peitschenschlag-Syndrom sind zu behandeln. Die Suche nach dem verantwortungslosen Tierhalter gestaltet sich nicht als schwierig, denn er und sein umherstreunender Hund sind bereits stadtbekannt. Frau O. erreicht mit Hilfe des von D.A.S. mit ihrer Vertretung beauftragten Anwaltes ein für sie positives Urteil gegen den Hundebesitzer. Leider hat dieser für sein Tier keine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen und ist selbst quasi mittellos. Frau O. kann somit vor allem das ihr zugesprochene Schmerzensgeld in Höhe von EUR 880,- nicht einbringlich machen. Aus der Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden bezahlt ihr diesen Betrag zusätzlich zu ihren eigenen Verfahrenskosten in Höhe von EUR 617,- D.A.S.

Praxisfall 2

Herr P. befindet sich auf einer Geschäftsreise in tiefsten Osteuropa, als er eines Abends vollkommen unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wird. Ein unbeleuchteter Pferdekarren war auf der Landstrasse unterwegs, und wurde vom unmittelbar vor Herrn P. fahrenden Pkw von hinten gerammt. Der Bremsweg wurde für Herrn P. durch den Unfall derart verkürzt, daß er seinem Vordermann ebenfalls hinten auffuhr. Herr P. erleidet einen Beinbruch, etliche Prellungen und eine Platzwunde am Kopf, an seinem Pkw ist die gesamte vordere Front eingedrückt. Durch die Miliz, die den Unfall aufnimmt, erfährt Herrn P. noch im Spital in Osteuropa Daten des Unfallverursachers und übergibt wieder gesundet nach seiner Rückkehr den Fall D.A.S. Nach einem zwar langwierigen, aber doch gewonnenen Prozeß gegen den Pferdekarrenlenker ist bei diesem unglücklicherweise keinerlei Entschädigung für Herrn P. zu holen. Aus der Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden ersetzt ihm daher D.A.S. das Schmerzengeld in Höhe von EUR 4.270,- zusätzlich zur Kostenübernahme von EUR 2.380,-.

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