Steuer-Rechtsschutz für Unternehmen

So hilft D.A.S. im konkreten Schadenfall

Praxisfall 1

Die Kabarettdarbietungen von Herrn M. sind landesweit beliebt. Um die Zeichen der Zeit korrekt zu karikieren hat Herr M. unzählige Zeitschriften, Journale und Zeitungen abonniert. Da er für die Druckwerke in Summe jährlich einen beträchtlichen Betrag aufwenden muß, versucht er die Kosten in seiner nächsten Steuererklärung als Ausgabe abzusetzen. Das Finanzamt erläßt vollkommen humorlos einen negativen Bescheid und klärt Herrn M. auf, daß die Zeitschriften für seinen Beruf zwar erwiesenermaßen wichtig, aber eben nicht absetzbar sind. Herrn M. kommt beim Lesen des Bescheides erstens eine geniale Idee für sein neues Kabarett, zweitens erhebt er Berufung an die Finanzlandesdirektion. Aber auch diese Behörde schmettert sein Ansuchen ab.

Herr M. möchte nun mit Hilfe von D.A.S. seine Chancen vor dem Verwaltungsgerichtshof wahrnehmen. Gesagt, getan - und die dritte Instanz beweist Sinn für die Kleinkunst. Die beiden negativen Bescheide der Finanzbehörden werden aufgehoben und Herrn M. wird zugestanden, daß er sich beruflich in überdurchschnittlichem Ausmaß mit Tagesereignissen auseinandersetzen muß. Ihm erwächst durch die Abonnements auch nach Meinung des Höchstgerichtes ein deutlicher Aufwand an Kosten, der steuerlich voll absetzbar ist. Die Vertretungskosten vor dem Verwaltungsgerichtshof, die mit EUR 850,- zu Buche schlagen, bezahlt D.A.S.

Praxisfall 2

Herr N. betreibt zusammen mit seiner Gattin einen Gemischtwarenhandel in einer kleinen Gemeinde und die meisten Bewohner des Ortes decken sich für ihren täglichen Bedarf bei ihnen ein. Neben ihren Tätigkeiten im Laden besorgt Frau N. auch die Buchhaltung für das Unternehmen. Anläßlich einer Betriebsprüfung kommt zutage, daß in den letzten Jahren die Einkommenssteuer der Familie N. nicht korrekt berechnet wurde. Das Finanzamt leitet unverzüglich wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung ein Strafverfahren gegen Herrn N. ein. Der konkrete Vorwurf lautet, er habe über Jahre hinweg kontinuierlich zu wenig Steuer abgeführt und so den Staat Österreich um die ihm zustehenden Steuereinnahmen gebracht.

Dem von D.A.S. beigestellten Anwalt ist klar, daß für Herrn N.´s Verteidigung der persönliche Eindruck des Strafrichters ausschlaggebend sein wird und er bereitet Herrn N. intensiv auf die Verhandlung vor. Herr N. erklärt vor Gericht, daß er mit seinen steuerlichen Belangen seine Frau betraut hat, die vor einiger Zeit einen Buchhaltungsgrundkurs absolviert hat, und daß er damit nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt habe. Die Prozeßvorarbeiten lohnen sich. Herr N. wird nur zu einer geringen Geldstrafe verurteilt, die noch dazu bedingt ausgesprochen wird. Der Richter sieht es nämlich trotz allem als sträfliche Fahrlässigkeit an, der nur mit grundsätzlichem Wissen ausgestatteten Gattin die gesamten steuerlichen Belange eines Unternehmens zu übergeben (!). Die Verteidigerkosten von Herrn N. in Höhe von EUR 1.622,- übernimmt selbstverständlich D.A.S.

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