Schadenersatz-, Straf- und Sozialversicherungs-Rechtsschutz für die Dienstnehmer

So hilft D.A.S. im konkreten Schadenfall

Praxisfall 1

Für seine Firma ist Herr I. unersetzlich. Neben der Leitung der Marketingabteilung für seinen Arbeitgeber, eine Werbefirma, ist er auch für die Vorstellung von Konzepten verantwortlich. Dabei kommt ihm vor allem diplomatisches Geschick im Umgang mit schwierigen Kunden zugute und mehr als einmal hat er für seine Firma "die Kastanien aus dem Feuer geholt". Wieder einmal ist eine Präsentation in einem Hotel anberaumt, als Herr I. noch ans Telefon gerufen wird. In aller Eile will er danach den Konferenzraum betreten, als er unglücklich nach der Türklinke greift und mit der rechten Hand deren Glasteil durchschlägt. Herr I. erleidet dabei tiefe Schnittwunden an der Hand, muß operiert werden und ist erst nach 8 Wochen wieder einigermaßen hergestellt. Das Hotel lehnt jede Schadenersatzleistung mit der Begründung "selbst schuld" ab und will von seiner Verpflichtung, Sicherheitsglas für Türen zu verwenden, nichts wissen.

Über das von seinem Arbeitgeber für ihn eingeschaltete D.A.S. RechtsService und mittels eines kompetenten Rechtsanwaltes kann nach einem Prozeß über 2 Instanzen geklärt werden, daß Herrn I. EUR 5.314,- an Schmerzengeld und Verunstaltungsentschädigung zustehen. Herr I. wird somit, D.A.S. sei Dank, weiterhin mit Erfolg für sein Unternehmen tätig sein.

Praxisfall 2

Der Hotelbetrieb von Frau S. und ihrem Gatten, der sich auf Seminarveranstaltungen spezialisiert hat, floriert. Dies verdanken die Ehegatten S. nicht nur ihrem persönlichen Einsatz und ihrer Freude an ihrem Betrieb, sondern auch ihrem Personal. In letzter Zeit fallen Frau S. allerdings Unstimmigkeiten mit Gästen auf, die behaupten, sie hätten die von der Hotelbar in Rechnung gestellten Sektrunden und Cocktails nicht konsumiert. Nachforschungen ergeben, daß dieses Problem immer dann auftaucht, wenn ein bestimmter Kellner in der Bar Dienst versieht. Frau S. stellt ihn zur Rede, der Betroffene weist jedoch alle Vorwurfe entrüstet von sich. Nach einer weiteren Beschwerde legt Frau S. dem Kellner das Ende des Arbeitsverhältnisses nahe und wird daraufhin mitten im turbulenten Hotelbetrieb unflätigst beschimpft. Die darauf unweigerlich folgende Entlassung quittiert der ehemalige Kellner mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht, in der er diese als unrechtmäßig bekämpft.

Frau S. wendet sich entrüstet an das D.A.S. RechtsService. Unverzüglich wird ihr ein in Arbeitsrecht erfahrener Rechtsanwalt beigestellt, um die unverschämten Forderungen abwehren zu können. An Rechtskosten, die sie in diesem leidigen Prozeß riskiert, braucht Frau S. keinen Gedanken verschwenden, diese übernimmt mit einer Deckungssumme von EUR 50.000,- D.A.S.

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