Praxisfall 1
Nichts ahnend führt Herr B. seinen Hund spazieren, als plötzlich die bissige Nachbarsdogge ohne Leine und Beißkorb Streit sucht. Nach vergeblichen Rufen des Nachbarn versucht Herr B. seinen Hund fachgerecht an den Hinterläufen aus dem Kampf zu ziehen, als ihn die Dogge an der rechten Hand erwischt und zubeißt. Da eine Strecksehne an einem Finger durchtrennt wird, muß Herr B. eine komplizierte Operation über sich ergehen lassen. Wegen der hohen Infektionsgefahr nach einem Hundebiß wird er erst nach einigen Tagen mit bis zum Ellenbogen eingegipstem Arm aus dem Spital entlassen. Für Herrn B. ist gerade das besonderes Pech, besitzt er doch ein EDV-Unternehmen und programmiert hauptsächlich selbst. Rund 2 Monate ist ihm das nicht möglich, wodurch er unglücklicherweise erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen muß.
Da nach einer Anzeige das Strafverfahren gegen den Nachbarn eingestellt wird und der Nachbar und dessen Haftpflichtversicherung behaupten, sein eigener Hund hätte Herrn B. gebissen, wendet sich dieser verzweifelt an das RechtsService der D.A.S. Mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwaltes gelingt es schon in der ersten Instanz EUR 4.860,- an Schmerzengeld und EUR 30.958,- an Verdienstentgang für Herrn B. zu erstreiten.
Praxisfall 2
Als Herr A. eines Morgens seine in einem Souterrain befindliche Firma - eine Druckerei - betritt, steht diese mehr oder weniger unter Wasser. Nachforschungen ergeben, daß am Vortag von den städtischen Wasserwerken einige Leitungsteile ausgetauscht wurden. Der Hauseigentümer sorgt zwar dafür, daß die Wassermassen abgeleitet und die Wände trockengelegt werden, Herrn A. ist damit aber nur bedingt geholfen. Neben seinen Maschinen wurde auch das gesamte Lager, sowie der Bereich des Kundenbüros "durchweicht". Es ergibt sich ein gewaltiger Sachschaden (rund EUR 150.000,-). Weiters muß die Firma mehrere Wochen schließen, damit Reparaturarbeiten durchgeführt, Lagerbestände aufgefüllt und Räumlichkeiten wieder so hergestellt werden, daß gearbeitet werden kann. Somit ergibt sich auch ein großer Vermögensschaden (rund EUR 50.000,-).
Da die Wasserwerke jegliche Verantwortung für die Überschwemmung kategorisch von sich weisen, muß Herr A., D.A.S. an seiner Seite, zu Gericht ziehen. Hier deckt ein technisches Sachverständigengutachten die geradezu dilettantischen Schweißarbeiten der Wasserwerke auf und Herrn A. müssen sämtliche Schäden ersetzt werden. Mit Hilfe von D.A.S. konnte Herr A. somit nicht nur den Prozeß anstrengen, sondern auch, ohne an dessen immense Rechtskosten und das damit verbundene Risiko zu denken, diesen erfolgreich durchfechten.