Daten-Rechtsschutz für Unternehmen

So hilft D.A.S. im konkreten Schadenfall

Herr K. ist selbständiger Versicherungsmakler und wirbt für seine Finanzdienstleistungen mitunter mittels Postwurfsendungen. Wieder einmal startet er eine solche "Direct-Mail"-Aktion und wirbt unter anderem mit einem Rechenbeispiel, bei dem sich ein 35-jähriger Mann mit einem gewissen Einkommen und in bestimmten Besitzverhältnissen mit Hilfe einer speziellen Lebensversicherung und des Einkaufs in einen entsprechenden Fonds ein Vermögen "im Schlaf verdient".

Herr K. ist nicht wenig überrascht, als er neben unzähligen positiven Anfragen zu seinem Modell auch ein Schreiben erhält, das ihm wegen seiner Zusendung mit dem Datenschutz-Gesetz droht. Unglücklicherweise glaubte ein Adressat der Werbesendung sich und seine Verhältnisse im aufgezeigten Beispiel exakt wiederzuerkennen. Da er annimmt, Herr K. habe unrechtmäßig seine persönlichen Daten gesammelt und verwendet, fordert er vorerst die sofortige Löschung dieser Daten, behält sich aber weitere rechtliche Schritte gegen Herrn K. vor.

Herr K. kann über den vom D.A.S. RechtsService unverzüglich beauftragten Anwalt den Zufall aufklären und Probleme erfolgreich abwehren. Das Anwaltshonorar in Höhe von EUR 720,- geht zu Lasten D.A.S.

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