Praxisfall 1
Feiertage stehen vor der Tür und Herr F. möchte für seine Dachdeckerei zwei Wochen Betriebsurlaub ausrufen. Neben einem kleinen Ausflug mit seiner Gattin möchte Herr F. die Zeit auch nutzen, um die ausständige und dringend notwendige Inventur in seinem Unternehmen durchzuführen. Womit Herr F. nicht gerechnet hat, ist, daß einigen seiner Arbeitnehmer der, wie sie meinen, von oben "verordnete" Urlaub überhaupt nicht paßt und es Widerstände gegen seine Planung gibt.
Weil Herr F. gerade in arbeitsrechtlichen Belangen bereits ein "gebranntes Kind" ist, möchte er sich natürlich genau erkundigen, wie seine rechtliche Position als Arbeitgeber im Bezug auf die Anordnung eines Betriebsurlaubes aussieht. Über das D.A.S. RechtsService bekommt er einen Termin bei einem in arbeitsrechtlicher Hinsicht spezialisierten Anwalt und kann sich ausführlich informieren.
Praxisfall 2
Für Frau E., die einen kleines, aber feines Restaurant besitzt, bringt die Post eines Tages nichts Erfreuliches. Sie erhält die Aufforderung, EUR 11.367,- binnen 14 Tagen an eine ihr im ersten Moment unbekannte Brauerei zu zahlen. Bei näherer Durchsicht des Schreibens erinnert sich Frau E., daß sie vor rund 4 Jahren, als sie noch ein größeres Lokal betrieben hatte, von eben dieser Brauerei beliefert wurde. Da sie die Forderung trotzdem nicht nachvollziehen kann, setzt sie sich mit der Brauerei in Verbindung und erfährt, daß ihr dortiger Nachfolger seit einiger Zeit nicht mehr die dem "Biervertrag" entsprechende Menge an Bier umsetzt und man daraufhin die gewährten Rabatte zurückhaben will. Als Frau E. einwendet, der betreffende Betrieb und die mit ihm verbundenen Verträge würden sie doch wirklich nichts mehr angehen, erklärt man lakonisch, ihr Nachfolger sei zahlungsunfähig, sie hafte nach wie vor mit und man werde bei Nichtzahlung rechtliche Schritte einleiten.
Frau E. ist sehr bestürzt, vor allem, weil sie nicht weiß, was sie unternehmen soll und kann. Erfreulicherweise hat sie vorgesorgt und braucht nur im D.A.S. RechtsService anzurufen. Hier nennt man ihr einen versierten Anwalt, vereinbart einen Termin und Frau E. kann sich ausführlichst bezüglich ihrer rechtlichen Position beraten lassen.